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   VG Gießen, 10.01.2014 - 5 L 3139/13.GI   

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https://dejure.org/2014,120
VG Gießen, 10.01.2014 - 5 L 3139/13.GI (https://dejure.org/2014,120)
VG Gießen, Entscheidung vom 10.01.2014 - 5 L 3139/13.GI (https://dejure.org/2014,120)
VG Gießen, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 5 L 3139/13.GI (https://dejure.org/2014,120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Maßstabs für die Prüfung des dienstlichen Interesses an dem Hinausschieben des Eintritts eines Schulleiters in den Ruhestand

  • Wolters Kluwer

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Dienstzeitverlängerung eines Schulleiters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lehrer möchte Eintritt in den Ruhestand hinausschieben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Dienstzeitverlängerung für Lehrer über den gesetzlich festgelegten Ruhestandszeitpunkt hinaus

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Dienstzeitverlängerung für Lehrer über den gesetzlich festgelegten Ruhestandszeitpunkt hinaus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Gießen, 10.01.2014 - 5 L 3139/13
    Auch der erkennbare Zweck der Vorschrift, nämlich die befristete Fortführung des Dienstes des Beamten im dienstlichen Interesse, etwa um ein bestimmtes Vorhaben noch abzuschließen, widerspräche einer Wiederaufnahme des Dienstes nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11-, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10

    Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Auszug aus VG Gießen, 10.01.2014 - 5 L 3139/13
    Angesichts der dem Dienstherrn insoweit zukommenden Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit ist die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesen gegenüber dem Beamten in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011 - 2 A 11447/10-, LKRZ 2011, 269).
  • OVG Hamburg, 26.08.2011 - 1 Bs 104/11

    Hinausschieben des Eintritts in den beamtenrechtlichen Ruhestand

    Auszug aus VG Gießen, 10.01.2014 - 5 L 3139/13
    Diese Wirkung tritt kraft Gesetzes ein und bedarf nicht der Umsetzung durch einen Verwaltungsakt, der nachträglich rückwirkend aufgehoben werden könnte (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 26.08.2011 - 1 Bs 104/11-, IÖD 2011, 246).
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