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   OVG Niedersachsen, 04.05.2010 - 5 ME 54/10   

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https://dejure.org/2010,8829
OVG Niedersachsen, 04.05.2010 - 5 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,8829)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2010 - 5 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,8829)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 5 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,8829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beteiligung des Schulbezirkspersonalrats und des Schulpersonalrats an der Abordnung eines Lehrers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO; § 122 Abs. 2 S. 3 VwGO; § 79 Abs. 2 NPersVG; § 79 Abs. 4 NPersVG
    Notwendigkeit einer Beteiligung des Schulbezirkspersonalrats im Falle einer länger als ein Schuljahr dauernden Abordnung eines am Gymnasium beschäftigten Beamten ohne das Ziel einer Versetzung; Wirksamkeit einer Entscheidung des Schulbezirkspersonalrats im Falle einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer Beteiligung des Schulbezirkspersonalrats im Falle einer länger als ein Schuljahr dauernden Abordnung eines am Gymnasium beschäftigten Beamten ohne das Ziel einer Versetzung; Wirksamkeit einer Entscheidung des Schulbezirkspersonalrats im Falle einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schulbezirkspersonalrat und die Abordnung eines Lehrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer Beteiligung des Schulbezirkspersonalrats im Falle einer länger als ein Schuljahr dauernden Abordnung eines am Gymnasium beschäftigten Beamten ohne das Ziel einer Versetzung; Wirksamkeit einer Entscheidung des Schulbezirkspersonalrats im Falle einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 794
  • DÖV 2010, 614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2010 - 5 ME 54/10
    Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis kann einen dienstlichen Grund in diesem Sinne darstellen, einen an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamten im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes abzuordnen, und zwar unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 06.02.2009 - 5 ME 434/08 - und Beschl. v. 16.03.1973 - V OVG B 17/73 -, DVBl. 1973, 278 ; BVerwG, Urt. v. 25.1.1967 - BVerwG VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 ).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2009 - 5 ME 434/08

    Abordnung eines Beamten wegen eines innerdienstlichen Spannungsverhältnisses;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2010 - 5 ME 54/10
    Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis kann einen dienstlichen Grund in diesem Sinne darstellen, einen an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamten im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes abzuordnen, und zwar unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 06.02.2009 - 5 ME 434/08 - und Beschl. v. 16.03.1973 - V OVG B 17/73 -, DVBl. 1973, 278 ; BVerwG, Urt. v. 25.1.1967 - BVerwG VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 ).
  • BVerwG, 21.12.2001 - 6 P 1.01

    Einstellung; Entscheidungsbefugnis; Informationsrecht; Lehrkräfte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2010 - 5 ME 54/10
    Nach § 79 Abs. 1 und 2 NPersVG ist die Frage, ob der Personalrat oder die Stufenvertretung zu beteiligen ist, ausschließlich danach zu entscheiden, welche Dienststelle zur Entscheidung befugt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2001 - BVerwG 6 P 1.01 -, juris, Rn. 16 des Langtextes).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.03.1973 - V B 17/73
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2010 - 5 ME 54/10
    Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis kann einen dienstlichen Grund in diesem Sinne darstellen, einen an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamten im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes abzuordnen, und zwar unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 06.02.2009 - 5 ME 434/08 - und Beschl. v. 16.03.1973 - V OVG B 17/73 -, DVBl. 1973, 278 ; BVerwG, Urt. v. 25.1.1967 - BVerwG VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 ).
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 3 ZB 11.1032

    Altersteilzeit; Übergangsregelung zur Altersteilzeit; Schulorganisatorische

    Die Gültigkeit des trotzdem gefassten Beschlusses wird dadurch nicht berührt, weil es sich nur um eine sanktionslose Ordnungsvorschrift handelt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 4.5.2010 - 5 ME 54/10 - juris Rn. 13 - zur gleichlautenden Vorschrift des § 79 Abs. 4 Satz 1 NPERSVG; Ballerstedt/Schleicher/Faber, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand: Oktober 2013, Art. 80 An. 29 mit weiteren Nachweisen).
  • VG München, 04.11.2014 - M 20 P 14.1510

    Mitwirkung des örtlichen Personalrats bei Entscheidungen der übergeordneten

    Trotz dieser Mitwirkung des Antragstellers bleibt es aber die alleinige Aufgabe der Stufenvertretung, über die vorgeschlagene Beförderung mitzubestimmen (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.2010 a.a.O. Rn. 24; ebenso OVG Lüneburg, B.v. 4.5.2010 - 5 ME 54/10 - PersV 2010, 347 = juris Rn. 13).
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