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   LG Leipzig, 14.07.2015 - 05 O 3326/14   

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https://dejure.org/2015,21466
LG Leipzig, 14.07.2015 - 05 O 3326/14 (https://dejure.org/2015,21466)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14.07.2015 - 05 O 3326/14 (https://dejure.org/2015,21466)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 05 O 3326/14 (https://dejure.org/2015,21466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Online-Buchung eines Flugtickets - Hinweis auf 100% Stornokosten?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    9,90 Euro Zuschlag für Kreditkartenzahlung ist zu viel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Auszug aus LG Leipzig, 14.07.2015 - 5 O 3326/14
    Wortlaut und vor allem Sinn und Zweck der Regelung gebieten, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe - auch vor Beginn des Buchungsvorgangs - auszuweisen ist (EuGH, Urteil vom 15.01.2015, AZ.: C-573/13, WRP 2015, S. 326, 328).

    Wortlaut und vor allem Sinn und Zweck der Regelung gebieten, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe- auch vor Beginn des Buchungsvorgangs - auszuweisen ist (EuGH, Urteil vom 15.01.2015, AZ.: C-573/13, WRP 2015, S. 326, 328).

  • AG Frankfurt/Main, 18.11.2013 - 29 C 2391/13

    Stornierung eines Luftbeförderungsvertrages / Rückforderung des Ticketentgelts /

    Auszug aus LG Leipzig, 14.07.2015 - 5 O 3326/14
    Insoweit hat ein Passagier in jedem Fall einen Rückzahlungsanspruch (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 18.11.2013, Az.: 29 C 2391/13 (44), zitiert nach juris).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus LG Leipzig, 14.07.2015 - 5 O 3326/14
    Für das EU-Recht ist das Umgehungsverbot in der Rechtsprechung des EuGH insbesondere anerkannt, um nach dem Gesetzeswortlaut nicht aufgeführte Dritte in den Anwendungsbereich einer Norm einzubeziehen (EuGH, Urteil vom 19.07.2012, AZ.: C-112/11, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus LG Leipzig, 14.07.2015 - 5 O 3326/14
    Aufgrund dieses mit beiden Karten verbundenen Anschaffungsaufwandes für die Zahlung an die Beklagte erscheint deren Einsatz unzumutbar (OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2015, AZ.: 14 U 1489/14; BGH, Urteil vom 20.05.2010, AZ.: Xa ZR 68/09, Rn. 45, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 03.02.2015 - 14 U 1489/14

    Zusätzliche Kosten der Wahl des Zahlungsmittels

    Auszug aus LG Leipzig, 14.07.2015 - 5 O 3326/14
    Aufgrund dieses mit beiden Karten verbundenen Anschaffungsaufwandes für die Zahlung an die Beklagte erscheint deren Einsatz unzumutbar (OLG Dresden, Urteil vom 03.02.2015, AZ.: 14 U 1489/14; BGH, Urteil vom 20.05.2010, AZ.: Xa ZR 68/09, Rn. 45, zitiert nach juris).
  • LG Hannover, 15.04.2014 - 18 O 210/13
    Auszug aus LG Leipzig, 14.07.2015 - 5 O 3326/14
    Insoweit geht von dem Hinweis ein zusätzliches Irreführungspotenzial aus, weil ein Verbraucher keine Möglichkeit hat, die Höhe der Kosten für einen Krankenrücktransport von seinem gewählten Reiseziel selbst zu beurteilen und den genannten Betrag auf seine Realitätsnähe hin zu überprüfen (LG Hannover, Teilurteil vom 15.04.2014, AZ.: 18 O 210/13).
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