Rechtsprechung
   BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1833
BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89 (https://dejure.org/1990,1833)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1990 - 5 RJ 32/89 (https://dejure.org/1990,1833)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 32/89 (https://dejure.org/1990,1833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzbare Nebenbestimmung - Hinterbliebenenrente - Erziehung - Waisenrente - Entziehung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 697 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Auszug aus BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89
    Der Vorbehalt als Nebenbestimmung zu einem begünstigenden Verwaltungsakt mußte selbst zulässig sein, wozu grundsätzlich eine entsprechende gesetzliche Regelung gefordert wurde (vgl. BSGE 45, 38, 41).
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84

    Ehescheidung - Anspruch auf Altersgeld - Unterhaltspflicht - Aufhebungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89
    Damit im Einklang hat der 11. Senat des BSG mit Urteil vom 21. Februar 1985 (SozR 5850 § 4 Nr. 8) entschieden, daß auch beim Wegfall eines Anspruchs kraft Gesetzes der Bewilligungsbescheid nicht ohne weiteres bedeutungslos wird, sondern nach § 48 SGB X aufgehoben werden muß, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKnU 6/79

    Witwenrente - Herabsetzung der Rente - Entziehung der Rente - Erhöhungstatbestand

    Auszug aus BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89
    Zur erhöhten Witwenrente hat der Senat bereits im Urteil vom 28. Mai 1980 (SozR 1200 § 34 Nr. 11) entschieden, daß beim Wegfall einer Voraussetzung für die Erhöhung die Anhörungspflicht besteht, wenn es möglich ist, die weggefallene Voraussetzung durch ein anderes Merkmal zu kompensieren.
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Vielmehr lag in der Wiederverheiratung eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, welche den Beklagten lediglich zur Aufhebung des Bescheides berechtigen konnte (vgl. BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 29; SozR 1300 § 48 Nr. 17; SozR 5850 § 4 Nr. 8; ferner SozR 3-1300 § 32 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 56/13

    Kein Zuschuss zu Brillen für Erwachsene

    Gegenstand einer Nebenbestimmung kann daher nicht sein, was zu den vom Gesetzgeber bestimmten Voraussetzungen eines Anspruchs gehört (Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Juni 1990, 5 RJ 32/89 - juris -).
  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über

    § 32 Abs. 1 SGB X erlaubt es nicht, anstelle der Versagung eines Verwaltungsaktes wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen den Verwaltungsakt zu erteilen, aber gleichzeitig mit Auflagen zu versehen, die dem Gesetzeszweck auf andere Weise dienen sollen (BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 1).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93

    Unfallversicherungsträger - Entzug einer Verletztenrente - Stützrententatbestand

    Ihr Anhörungsschreiben an den Kläger vom 9. Mai 1990 enthielt entgegen der Meinung des Klägers den Hinweis auf alle - oben dargelegten - für die beabsichtigte restlose Rentenentziehung erheblichen Tatsachen einschließlich der allgemein verständlichen und ausreichenden Belehrung über die Voraussetzungen einer kleinen Rente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) (insoweit in Übereinstimmung mit BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 1), zu denen sie ausgeführt hatte, es müsse noch ermittelt werden, ob die Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) mindestens eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 10 vH bedingten; nach Abschluß dieser Ermittlungen erhalte der Kläger darüber einen weiteren Bescheid.
  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 27/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Teilzeitprivileg - erste Zeit der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine solche befristete Bewilligung vorzunehmen ist, wenn, wie im Falle des § 100 Abs. 2 AFG, bereits im Zeitpunkt der Bewilligung feststeht, daß der Anspruch vor Erschöpfung der eigentlichen Anspruchsdauer endet (vgl dazu verneinend BSG SozR 1300 § 48 Nrn 13 und 17; BSGE 62, 103, 105 = SozR 1300 § 48 Nr. 39; BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 1 und § 45 Nr. 26).
  • LSG Sachsen, 16.11.2006 - L 3 AL 29/06

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bewilligung von

    bereits vom Ansatz her das Vorliegen einer Bedingung im Sinne einer Nebenbestimmung im Sinne nach § 32 Abs. 1 und 2 SGB X zweifelhaft ist, denn Gegenstand einer Nebenbestimmung kann nicht sein, was zu den vom Gesetzgeber bestimmten Voraussetzungen eines Anspruchs gehört (BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - L 8 R 1102/08
    Denn der Verfügungssatz des Bescheides ändert sich nicht, ausgetauscht wird lediglich die Rechtsgrundlage (s. dazu etwa BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2003 - L 3 P 13/03

    Anspruch auf Weiterbewilligung von Pflegegeld ; Zulässigkeit von

    Vielmehr hat der Gesetzgeber statt dessen mit der Vorschrift des § 48 SGB X den Pflegekassen die Möglichkeit eröffnet, auf entsprechende für die Zukunft in Betracht zu ziehende (rechtlich wesentliche) Veränderungen - nach ihrem Eintritt - mit einer Aufhebung der (unbefristet auszusprechenden) Leistungsbewilligung zu reagieren (vgl. auch BSG, Urt. v. 26. Juni 1990, Az: 5 RJ 32/89, SozR 3-1300 § 32 Nr. 1: Es besteht keine Veranlassung, die Bewilligung der Leistungen, auf die Anspruch besteht, mit Nebenbestimmungen zu versehen. Die Anpassung an die materielle Rechtslage ist - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - über § 48 SGB X zu erreichen.).
  • SG Köln, 25.10.2002 - S 1 AL 54/02

    Arbeitslosenversicherung

    Mithin war sie zur Zahlung der Leistungen für die genannte Zeit auf Grund der Bewilligung verpflichtet (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.07.1985 Az.: 5 a RKN 14/84; vom 26.06.1999 Az.: 5 RJ 32/89).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2002 - L 3 P 35/01
    Eine unzulässige Nebenbestimmung kann für die Beteiligten in der Sache nicht bindend werden (vgl BSG, Urteil vom 26.06.1990 - 5 RJ 32/89 - ">32%20SGB%20X%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 32 SGB X Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht