Rechtsprechung
BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rente - Übergangsvorschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArVNG Art. 2 § 18 Abs. 3 S. 1
Übereinstimmende Erklärung nach Art. 2 § 18 Abs. 3 S. 1 ArVNG
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 18.03.1987 - S 14 Ar 555/86
- BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88
Papierfundstellen
- BSGE 65, 256
- FamRZ 1990, 737
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88
Erklärung nach § 1251a Abs. 2 S. 1 und 2 RVO nach dem Tode des versicherten …
Auszug aus BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88
Er hat bereits in seinem - zur Veröffentlichung bestimmten - Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 23/88 - eine erweiternde Auslegung des § 1251a Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelehnt.
- LSG Bayern, 24.04.2012 - L 6 R 530/10
I. Der Rentenversicherungsträger hat seine Aufklärungs- und Informationspflicht …
Die - hier ohnehin verspätete - Abgabe der Erklärung durch einen der Ehegatten allein reicht selbst in Fällen nicht aus, in denen der andere Ehegatte aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage war, seinerseits eine inhaltlich deckungsgleiche Erklärung abzugeben (vgl. hierzu Urteile des 5. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 06.09.1989 - 5 RJ 70/88 und vom 16.11.1989 - 5 RJ 71/88). - BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Erklärung zugunsten der Fortgeltung des bisherigen Hinterbliebenenrentenrechts
Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält. - BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
Berechnung einer Witwenrente nach alten oder neuem Hinterbliebenenrecht - …
Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält. - BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 71/88
Übereinstimmende Erklärung der Ehegatten iS. von Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG
Wie der erkennende Senat bereits mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 6. September 1989 - 5 RJ 70/88 - entschieden hat, ist in Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG eine ausfüllungsbedürftige Lücke, die sich auf derartige Fälle beziehen und vom Revisionsgericht geschlossen werden könnte, nicht vorhanden. - LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 150/00
Anspruch auf ungekürzte Auszahlung einer Hinterbliebenenrente; Anrechnung von …
Abgesehen davon, dass nach Ablauf dieser Ausschlussfrist eine gemeinsame Erklärung nicht mehr möglich wäre, könnte diese auch durch die Klägerin alleine nach dem Tode ihres Ehemannes nicht mehr abgegeben werden (BSGE 65, 256).