Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58848
LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09 (https://dejure.org/2010,58848)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 11.05.2010 - 5 S 74/09 (https://dejure.org/2010,58848)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 5 S 74/09 (https://dejure.org/2010,58848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,58848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zinsschaden der Rechtsschutzversicherung wegen der verspäteten Weiterleitung von Kostenerstattungsbeträgen durch den Rechtsanwalt; Grundsätze zur Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht im Rahmen der Beauftragung einer Anwaltssozietät mit einer Rechtsangelegenheit als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02

    Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09
    Dies ergibt sich aus den Grundsätzen zur Duldungs- und Anscheinsvollmacht (vgl. OLG Köln in MDR 2003, 900 und BGHZ 70, 747).
  • BGH, 23.07.2019 - VI ZR 307/18

    Bewertung des § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO als Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB

    cc) § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO gewährt nach alledem dem Rechtsschutzversicherer weder in persönlicher noch in sachlicher Hinsicht deliktsrechtlichen Schutz davor, dass Gelder, die im Hinblick auf den Forderungsübergang des § 86 VVG ihm zustehen, versehentlich an den Mandanten als ursprünglichen Gläubiger ausgekehrt werden (a.A., allerdings ohne Begründung: LG Mönchengladbach, Urteil vom 11. Mai 2010 - 5 S 74/09, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht