Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zinsschaden der Rechtsschutzversicherung wegen der verspäteten Weiterleitung von Kostenerstattungsbeträgen durch den Rechtsanwalt; Grundsätze zur Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht im Rahmen der Beauftragung einer Anwaltssozietät mit einer Rechtsangelegenheit als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Viersen, 26.05.2009 - 32 C 110/08
- LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02
Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät
Auszug aus LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09
Dies ergibt sich aus den Grundsätzen zur Duldungs- und Anscheinsvollmacht (vgl. OLG Köln in MDR 2003, 900 und BGHZ 70, 747).
- BGH, 23.07.2019 - VI ZR 307/18
Bewertung des § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO als Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB …
cc) § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO gewährt nach alledem dem Rechtsschutzversicherer weder in persönlicher noch in sachlicher Hinsicht deliktsrechtlichen Schutz davor, dass Gelder, die im Hinblick auf den Forderungsübergang des § 86 VVG ihm zustehen, versehentlich an den Mandanten als ursprünglichen Gläubiger ausgekehrt werden (a.A., allerdings ohne Begründung: LG Mönchengladbach, Urteil vom 11. Mai 2010 - 5 S 74/09, juris Rn. 10).