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   BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23   

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https://dejure.org/2023,37331
BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23 (https://dejure.org/2023,37331)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2023 - 5 StR 271/23 (https://dejure.org/2023,37331)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - 5 StR 271/23 (https://dejure.org/2023,37331)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
    Denn zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch - nicht protokollierungsbedürftigen - Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185).
  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
    Etwas anderes gilt regelmäßig nur, wenn - etwa bei der wörtlichen Zitierung einer mehrseitigen Urkunde in den Urteilsgründen - ausgeschlossen werden kann, dass die Urkunden durch Vorhalt eingeführt worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2017 - 3 StR 424/16, NStZ 2017, 722, 723).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
    Denn zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch - nicht protokollierungsbedürftigen - Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 437/98

    Rüge fehlender Unterrichtung über Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
    Denn zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch - nicht protokollierungsbedürftigen - Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185).
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