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BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revison mit Anm. des Senats zur Begründung einer Inbegriffsrüge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revison mit Anm. des Senats zur Begründung einer Inbegriffsrüge
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Revision: Begründung der "klassischen Inbegriffsrüge"
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.01.2023 - 621a Ks 12/22 Js 46/22
- BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
Denn zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch - nicht protokollierungsbedürftigen - Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185). - BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16
Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
Etwas anderes gilt regelmäßig nur, wenn - etwa bei der wörtlichen Zitierung einer mehrseitigen Urkunde in den Urteilsgründen - ausgeschlossen werden kann, dass die Urkunden durch Vorhalt eingeführt worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2017 - 3 StR 424/16, NStZ 2017, 722, 723). - BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
Denn zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch - nicht protokollierungsbedürftigen - Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185). - BGH, 21.12.1998 - 3 StR 437/98
Rüge fehlender Unterrichtung über Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten; …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
Denn zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch - nicht protokollierungsbedürftigen - Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185).