Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1978 - 5 StR 31/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,9025
BGH, 09.05.1978 - 5 StR 31/78 (https://dejure.org/1978,9025)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1978 - 5 StR 31/78 (https://dejure.org/1978,9025)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1978 - 5 StR 31/78 (https://dejure.org/1978,9025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,9025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion - Beschränkung des Verfahrens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 5 StR 31/78
    Danach ist nicht zweifelhaft, daß sich im vorliegenden Falle das Feuer auch "auf Teile des Gebäudes auszubreiten" vermochte, "die für dessen Gebrauch als Wohnhaus von wesentlicher Bedeutung" waren (BGHSt 18, 363 ff und Beschluß vom 15. April 1977 in 2 StR 140/77).
  • BGH, 15.04.1977 - 2 StR 140/77

    Inbrandsetzung von Gebäudeteilen, die für den Gebrauch als Wohnhaus von

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 5 StR 31/78
    Danach ist nicht zweifelhaft, daß sich im vorliegenden Falle das Feuer auch "auf Teile des Gebäudes auszubreiten" vermochte, "die für dessen Gebrauch als Wohnhaus von wesentlicher Bedeutung" waren (BGHSt 18, 363 ff und Beschluß vom 15. April 1977 in 2 StR 140/77).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Diese Entscheidung, die sich mit der Inbrandsetzung eines Wohnhauses befaßte, wurde in der späteren Rechtsprechung teilweise dahin fortentwickelt, bei Gebäuden, die nur zum Teil Wohnzwecken dienen, müsse sich das Feuer auf Gebäudeteile ausbreiten können, "die für dessen Gebrauch als Wohnhaus von wesentlicher Bedeutung sind"; nur dann sei § 306 Nr. 2 StGB erfüllt (BGH StV 1984, 368; BGH, Beschl. vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77; vgl. auch Urt. vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78).

    Auch die Entscheidungen BGH StV 1984, 368 und BGH, Urt. vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78 - stehen nicht entgegen.

  • BGH, 19.03.1981 - 4 StR 64/81

    Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 306 Nr. 2

    Der Brand muß sich auf Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 18, 363, 365/366; BGH, Urteile vom 12. Januar 1977 - 2 StR 638/76 - und vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78 - sowie Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77 - und vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77).

    Auf keinen Fall handelte es sich jedoch insoweit um einen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes wesentlichen Bestandteil wie eine Flurtreppe (BGH, Urteil vom 5. März 1978 - 5 StR 31/78), eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Zimmerfußboden oder Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77).

  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

    Als wesentlicher Teil eines Gebäudes sind z.B. die Flurtreppe (BGH, Beschl. vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78), die Tür- und Fensterrahmen (BGHSt 20, 246; BGH NStZ 1981, 220), die Wohnungstür (BGHSt 7, 37) und der Holzfußboden (OLG Hamburg NJW 1953, 117 [OLG Hamburg 04.06.1952 - Ss 58/52]) angesehen worden, nicht dagegen Einrichtungsgegenstände wie das an der Wand angebrachte Regal (BGHSt 16, 109), Schränke (BGH, Beschl. vom 27. März 1981 - 2 StR 94/81) oder die an der Wand befestigte Tapete (BGH NStZ 1981, 220).
  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

    Nach einer anderen in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist der Tatbestand aber erst dann erfüllt, wenn sich das Feuer auf Teile des Gebäudes auszubreiten vermag, die für dessen Gebrauch als Wohnhaus von wesentlicher Bedeutung sind (in diesem Sinne BGH, Beschl. vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77 - sowie BGH, Urt. vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78), oder gar erst dann, wenn es sich auf den.
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 132/85

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes der schweren Brandstiftung -

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Wirtschaftsteil so vom Feuer erfaßt ist, daß sich der Brand auf den Wohnteil ausbreiten kann (BGH, Urteil vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77; Urteil vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78; Beschluß vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84; vgl. BGHSt 18, 363, 365 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht