Rechtsprechung
BGH, 29.08.2011 - 5 StR 327/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266 Abs 1 StPO
Nachtragsanklage: Einbeziehungsbeschluss in der Besetzung der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe bei Einbeziehung der Strafe aus einem Strafbefehl
- rewis.io
Nachtragsanklage: Einbeziehungsbeschluss in der Besetzung der Hauptverhandlung
- ra.de
- rewis.io
Nachtragsanklage: Einbeziehungsbeschluss in der Besetzung der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 10.02.2010 - 31 Cs 14/10
- LG Hamburg, 11.04.2011 - 628 KLs 16/10
- BGH, 29.08.2011 - 5 StR 327/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 165
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in …
Auszug aus BGH, 29.08.2011 - 5 StR 327/11
Der nur wegen des missverständlich gebrauchten Begriffs "Nachtragsanklage" scheinbar abweichende Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10 (StV 2011, 365, 366, Rn. 6), in dem die nach § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG reduzierte Berufsrichterbesetzung beanstandet wird, betrifft, wie die zusammenhängenden Rechtsprechungszitate erweisen, keine nach § 266 Abs. 1 StPO einbezogene Nachtragsanklage. - BGH, 29.06.2006 - 5 StR 229/06
Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Geldstrafe; Anrechnung)
Auszug aus BGH, 29.08.2011 - 5 StR 327/11
Ihre vollständige - nach § 51 Abs. 2 StGB anzurechnende - Vollstreckung vermochte, anders als das Landgericht annimmt (UA S. 29), nach Rechtskraft des genannten, Geld- und Freiheitsstrafen zusammenfassenden Gesamtstrafbeschlusses eine die Einbeziehung hindernde Erledigung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht mehr zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 5 StR 229/06, NStZ-RR 2006, 337;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 6a).
- BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14
Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …
Der Einbeziehungsbeschluss nach § 266 Abs. 1 StPO, der von der Strafkammer in der Besetzung der Hauptverhandlung getroffen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11, BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluss 4), tritt zwar bei einer Nachtragsanklage an die Stelle des Eröffnungsbeschlusses (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11 aaO;… vom 8. Februar 2011 - 4 StR 612/10 Rn. 4). - LG Bochum, 02.10.2018 - 2 KLs 1/17 Da die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht höher sein muss als die frühere (NStZ-RR 97, 228; 5 StR 327/11), diese aber nicht unterschreiten darf (BGH 7, 180, 183;… Fischer, § 55 Rdnr. 16), war bei der zu bildenden Gesamtstrafe die Gesamtstrafe von drei Jahr und drei Monaten aus dem einzubeziehenden Urteil des Landgerichts Bochum die untere Grenze für den Strafrahmen.
- AG Villingen-Schwenningen, 30.10.2019 - 6 Ds 31 Js 29240/18
Zuständigkeit für die Einbeziehung einer Nachtragsanklage; Renncharakter des …
Der Einbeziehungsbeschluss im Sinne des § 266 Abs. 1 StPO hat die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses (BGH…, Beschluss vom 28.07.2015 - 4 StR 598/14 = BeckRS 2015, 14778, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 08.02.2011 - 4 StR 612/10 = BeckRS 2011, 4933, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 29.08.2011 - 5 StR 327/11 = BeckRS 2011, 22745 OLG Hamburg, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ss 90/04 = BeckRS 2010, 20567). - BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17
Einbeziehungsbeschluss (Voraussetzung der vorherigen Verlesung der …
Der Einbeziehungsbeschluss nach § 266 Abs. 1 StPO, der von der Strafkammer in der Besetzung der Hauptverhandlung getroffen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11, BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluss 4), tritt zwar bei einer Nachtragsanklage an die Stelle des Eröffnungsbeschlusses (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11 aaO;… vom 8. Februar 2011 - 4 StR 612/10 Rn. 4). - LG Bochum, 19.03.2019 - 2 KLs 14/17 Fall 25 Körperschaftssteuer 2007 6 Monate, Fall 26 Körperschafts- und Gewerbesteuer 2010 6 Monate, Fall 27 Körperschafts- und Gewerbesteuer 2011 4 Monate, Da die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht höher sein muss als die frühere (NStZ-RR 97, 228; 5 StR 327/11), diese aber nicht unterschreiten darf (BGH 7, 180, 183;… Fischer, § 55 Rdnr. 16), war bei der zu bildenden Gesamtstrafe die Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten aus dem einzubeziehenden Urteil des Landgerichts Bochum die untere Grenze für den Strafrahmen.