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BGH, 28.08.2014 - 5 StR 332/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Heimtücke bei offen feindseligem Angriff nur, wenn Opfer trotz Erkennens der Gefahr wegen kurzer Zeitspanne keine Abwehrmöglichkeit bleibt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen der für die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke erforderlichen Arglosigkeit beim Opfer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen der für die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke erforderlichen Arglosigkeit beim Opfer
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Vorliegen der für die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke erforderlichen Arglosigkeit beim Opfer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 28.08.2014 - 5 StR 332/14
Hierfür wäre bei dem festgestellten offen feindseligen Angriff nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15 mwN, insoweit in BGHSt 37, 397 nicht abgedruckt; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35). - BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz); …
Auszug aus BGH, 28.08.2014 - 5 StR 332/14
Hierfür wäre bei dem festgestellten offen feindseligen Angriff nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15 mwN, insoweit in BGHSt 37, 397 nicht abgedruckt; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).
- BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14
Heimtückemord (Voraussetzungen: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)
Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35; vom 28. August 2014 - 5 StR 332/14, beide mwN).