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BGH, 05.12.2023 - 5 StR 434/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 20.12.2021 - 279 Cs 192/21
- LG Berlin, 25.04.2023 - 501 KLs 8/22
- BGH, 05.12.2023 - 5 StR 434/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßgeblichkeit des Vollstreckungsstands der …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 5 StR 434/23
Wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandslos, bedarf es hingegen keiner Aufrechterhaltung; die Anordnung muss dann entfallen (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 2023 - 2 StR 433/22; vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22). - BGH, 22.11.2022 - 5 StR 380/22
Nebenstrafen und Nebenfolgen (hier: Einziehung) bei nachträglicher …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 5 StR 434/23
Wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandslos, bedarf es hingegen keiner Aufrechterhaltung; die Anordnung muss dann entfallen (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 2023 - 2 StR 433/22; vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22). - BGH, 09.02.2023 - 2 StR 433/22
Verwerfung der Revision als unbegründet; Entfallen des Ausspruchs über die …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 5 StR 434/23
Wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandslos, bedarf es hingegen keiner Aufrechterhaltung; die Anordnung muss dann entfallen (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 2023 - 2 StR 433/22; vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22).
- BGH, 09.01.2024 - 1 StR 391/23
Wegfall des Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Einziehungsanordnung
Wird die in dem früheren Urteil angeordnete Einziehung gegenstandslos, bedarf es hingegen keiner Aufrechterhaltung; die Anordnung muss dann entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 5 StR 434/23 Rn. 3 mwN).