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   BGH, 20.10.1999 - 5 StR 496/99   

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BGH, 20.10.1999 - 5 StR 496/99 (https://dejure.org/1999,9277)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1999 - 5 StR 496/99 (https://dejure.org/1999,9277)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99 (https://dejure.org/1999,9277)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1987 - 4 StR 496/87

    Aufhebung eines Maßregelausspruchs - Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 5 StR 496/99
    Indes beruht das Urteil hierauf nicht, weil die Strafkammer dieses Verhalten des Angeklagten nicht zu dessen Nachteil berücksichtigt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83 - einerseits und BGH, Beschluß vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87 - andererseits).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83

    Hinweise in Urteilsgründen die nicht auf Erkenntnissen beruhen, die in der

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 5 StR 496/99
    Indes beruht das Urteil hierauf nicht, weil die Strafkammer dieses Verhalten des Angeklagten nicht zu dessen Nachteil berücksichtigt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83 - einerseits und BGH, Beschluß vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87 - andererseits).
  • BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15

    Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise

    Daher darf auch das schriftliche Urteil nur auf Erkenntnisse gestützt werden, die im Verfahren nach § 261 StPO gewonnen worden sind und zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87; Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99; Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; KK-Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 267 Rn. 1; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 10).

    Es dürfen mithin weder Erkenntnisse, die während (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99) noch solche, die erst nach der Urteilsverkündung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 449/10; vgl. auch OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 601) erlangt wurden, zur schriftlichen Begründung der gewonnenen Überzeugung herangezogen werden.

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist,

    a) Soweit in den schriftlichen Urteilsgründen (UA 40) ein Umstand (Verurteilung des Zeugen M. am 15. Mai 2017 durch das Landgericht Halle wegen Betäubungsmittelhandels zu einer Bewährungsstrafe) mitgeteilt wird, der erst nach dem verfahrensgegenständlichen Urteil eingetreten ist und deshalb weder Gegenstand der Hauptverhandlung noch der dem Urteil zugrunde liegenden Beratung gewesen sein kann, ist der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen, dass der darin liegende Rechtsfehler als Verstoß gegen § 261 StPO gerügt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, NStZ 2017, 375; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteile vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99, NStZ-RR 2000, 293 (Ls); vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83, Rn. 2; RG, Urteil vom 24. September 1937 - 1 D 812/36, RGSt 71, 326, 327 f.; KG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 Ws 282/17 - 122 Ss 144/17, SVR 2017, 438).
  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 352/17

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Erforderliche Erörterung des

    Die erforderlichen Feststellungen trifft der Tatrichter jedoch auf Grund der Hauptverhandlung im Verfahren nach § 261 StPO (BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8: Verhalten des Angeklagten nach Urteilsverkündung; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99 und vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, jew. zu Vorkommnissen während der Urteilsverkündung; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 261 Rn. 5).
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