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   BGH, 06.02.2018 - 5 StR 610/17   

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https://dejure.org/2018,3444
BGH, 06.02.2018 - 5 StR 610/17 (https://dejure.org/2018,3444)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 5 StR 610/17 (https://dejure.org/2018,3444)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 5 StR 610/17 (https://dejure.org/2018,3444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "Liebesbeziehung" zu einem 11jährigen, lernbehinderten Kind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Prüfung der Schuldfähigkeit - und die richterliche Sachkunde

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 38
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 610/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es im Ausnahmefall strafmildernd zu berücksichtigen sein, wenn zwischen dem Täter und dem Kind einvernehmliche sexuelle Kontakte im Rahmen eines besonders nahen, auch vom Tatopfer als "Liebesbeziehung" empfundenen Verhältnisses erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/05, StV 2005, 387, 388 mwN).
  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 638/99

    Eigene Sachkunde des Gerichts; Psychiatrischer Sachverständiger; Paranoide

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 610/17
    Die richterliche Sachkunde reicht in der Regel nicht aus, um, wie es das Landgericht getan hat, ohne Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen eine sexuelle Präferenzstörung zu diagnostizieren und, in Verbindung mit "Vereinsamung und Altersabbau", im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung zu gewichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4 StR 535/88, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8; Beschluss vom 10. Januar 2000 - 5 StR 638/99, NStZ 2000, 437; LK StGB/Schöch, 12. Aufl., § 20 Rn. 236 mwN).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 610/17
    Die richterliche Sachkunde reicht in der Regel nicht aus, um, wie es das Landgericht getan hat, ohne Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen eine sexuelle Präferenzstörung zu diagnostizieren und, in Verbindung mit "Vereinsamung und Altersabbau", im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung zu gewichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4 StR 535/88, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8; Beschluss vom 10. Januar 2000 - 5 StR 638/99, NStZ 2000, 437; LK StGB/Schöch, 12. Aufl., § 20 Rn. 236 mwN).
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