Rechtsprechung
LG Tübingen, 02.06.2014 - 5 T 120/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Vollständigkeit einer Vermögensauskunft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbesserungspflicht eines Schuldners bei einem erkennbar unvollständigen oder widersprüchlichen Vermögensverzeichnis
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Zwangsvollstreckung: Unvollständigkeit einer Vermögensauskunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachbesserung einer Vermögensauskunft
- Jurion (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses, wenn dieses umfassend und vollständig ist
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 24.04.2014 - 12 M 961/14
- LG Tübingen, 02.06.2014 - 5 T 120/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 297/03
Umfang der Angaben in der eidesstattlichen Versicherung; Beteiligung des …
Auszug aus LG Tübingen, 02.06.2014 - 5 T 120/14
Grundsätzlich ist der Schuldner zur Nachbesserung verpflichtet, wenn das vorgelegte Verzeichnis äußerlich erkennbar unvollständig, ungenaue oder widersprüchlich ist (vgl. BGH, IXa ZB 297/03, B. v. 19.5.2004).Grundsätzlich ist der Schuldner zur Nachbesserung verpflichtet, wenn das vorgelegte Verzeichnis äußerlich erkennbar unvollständig, ungenaue oder widersprüchlich ist (vgl. BGH, IXa ZB 297/03, B. v. 19.5.2004).
- BGH, 12.01.2012 - I ZB 2/11
Eidesstattliche Versicherung: Umfang des Fragerechts des Gläubigers
Auszug aus LG Tübingen, 02.06.2014 - 5 T 120/14
Damit hat sie keine Forderung angegeben, für die ein Drittschuldner (Vermieter) zu benennen wäre (so BGH, I ZB 2/11, B. v. 12.1.2012 explizit für eine vergleichbare Auskunft zu mietvertraglichen Ansprüchen).