Rechtsprechung
   LG Münster, 18.09.2023 - 5 T 394/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28560
LG Münster, 18.09.2023 - 5 T 394/23 (https://dejure.org/2023,28560)
LG Münster, Entscheidung vom 18.09.2023 - 5 T 394/23 (https://dejure.org/2023,28560)
LG Münster, Entscheidung vom 18. September 2023 - 5 T 394/23 (https://dejure.org/2023,28560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,28560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    36 Abs. 1 und 4 InsO, 850 f Abs. 1 Ziffer 2
    Rentner/-in, Erhöhung pfandfreier Betrag wegen zu erwartender Steuerschuld

  • rewis.io
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erhöhung des pfändungsfreien Betrags im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Rentners aufgrund einer zu erwartenden Steuerschuld

Verfahrensgang

  • AG Münster - 73 IK 102/21
  • LG Münster, 18.09.2023 - 5 T 394/23

Papierfundstellen

  • NZI 2023, 935
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18

    Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des

    Auszug aus LG Münster, 18.09.2023 - 5 T 394/23
    Dem Rentner/Der Rentnerin ist eine Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht zuzugestehen(s. a. BGH-Beschluss vom 19.09.2019 - Az. IX ZB 2/18 -).

    Die derzeitige Gesetzeslage nimmt die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführerin gegenüber der Konstellation, in der sie ausschließlich Arbeitseinkommen als abhängig Beschäftigte beziehen würde, deshalb im Kauf, weil es nicht zu einer weiteren, nämlich über § 850e Nr. 1 ZPO hinausgehenden Privilegierung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern im Insolvenzverfahren kommen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2019, Az.: IX ZB 2/18, NZI 2019, 941, Rz. 20).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht