Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 395/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 91, 788 Abs. 1 S. 1 ZPO, Nr. 1008, 3309 VV RVG
Wenn eine ausgeurteilte Geldsumme zu früh vollstreckt wird - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 491
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 17.05.2010 - 5 T 142/10
Zwangsvollstreckungskosten: Entstehen einer Vollstreckungsgebühr im Zusammenhang …
Die durch eine anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung ausgelöste Vollstreckungsgebühr ist dann gemäß §§ 788, Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit 91 ZPO erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels ist, wenn die Fälligkeit der titulierten Forderung eingetreten ist und wenn dem Schuldner eine angemessene Frist zur freiwilligen Erfüllung der Forderung eingeräumt war (vergl. dazu LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2009 - 5 T 395/09 - Juris Randnummer 23).