Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31030
LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09 (https://dejure.org/2009,31030)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2009 - 5 Ta 155/09 (https://dejure.org/2009,31030)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 (https://dejure.org/2009,31030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung - streitwertrechtliche Teilidentität zwischen Bestandschutzantrag und Lohnzahlungsfeststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 3 Ta 87/05

    Kündigungsschutzklage ohne Kündigungsschutz; Verhältnis zu umfassend bewilligter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    a) Die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts hat in ständiger jahrelanger Rechtsprechung angenommen, dass beim Zutreffen von Bestandsschutzanträgen und Entgeltklagen, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, wirtschaftliche Teilidentität bestehen kann und deshalb die Werte nicht zu addieren sind, wohl aber der jeweils höhere Wert maßgeblich ist (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 - neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe).

    bb) Andere Landesarbeitsgerichte und Teile der Literatur gehen wie die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 -, neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe) davon aus, dass im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 GKG a. F. (jetzt § 42 Abs. 3 GKG n. F.) bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag beide Anträge nicht gesondert zu bewerten sind, sondern auf den jeweils höheren abzustellen ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2004 - 3 Ta 88/04

    Streitwert bei Kumulation einer Klage nach § 4 KSchG und/oder § 256 ZPO mit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    a) Die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts hat in ständiger jahrelanger Rechtsprechung angenommen, dass beim Zutreffen von Bestandsschutzanträgen und Entgeltklagen, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, wirtschaftliche Teilidentität bestehen kann und deshalb die Werte nicht zu addieren sind, wohl aber der jeweils höhere Wert maßgeblich ist (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 - neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe).

    bb) Andere Landesarbeitsgerichte und Teile der Literatur gehen wie die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 -, neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe) davon aus, dass im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 GKG a. F. (jetzt § 42 Abs. 3 GKG n. F.) bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag beide Anträge nicht gesondert zu bewerten sind, sondern auf den jeweils höheren abzustellen ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 2 Ta 51/06

    Streitwert, Kündigungsschutzantrag und Lohnklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände sei dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage unmittelbar abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2006 - 2 Ta 51/06 - 21. April 2008 - 1 Ta 65/08 - 16. Januar 2009 - 1 Ta 229/08 - AE 2009, 156 [nur Leitsatz] zitiert nach juris, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Köln, 29.05.2006 - 11 (14) Ta 110/06

    Streitwert, wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    Einige Landesarbeitsgerichte gehen vom sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG a. F. (jetzt § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG n. F.) betrachtend davon aus, dass eine Bewertung der Entgeltansprüche nicht erfolgt und diese den Wert grundsätzlich nicht erhöhen können (so etwa LAG Nürnberg 25. Juni 2007 - 1 Ta 101/07 - AE 2008, 153, zu II 3 a der Gründe; LAG Köln 29. Mai 2006 - 11 (14) Ta 110/06 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 283, zu II der Gründe; wohl auch ErfK/Koch 10. Auflage § 12 ArbGG Rn. 17).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 5/08

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage - wirtschaftliche Identität mehrerer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    Zutreffend hat das Arbeitsgericht den allgemeinen Feststellungsantrag zwar mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet, diesen Antrag aber wegen wirtschaftlicher Teilidentität, nicht werterhöhend berücksichtigt (vgl. LAG Baden-Württemberg 11. Januar 2008 - 3 Ta 5/08 - zitiert nach juris; 22. Juli 2009.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 123/08

    Gegenstandswert - Reichweite der wirtschaftlichen Identität zwischen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    Darüber hinausgehende Zahlungsanträge (etwa für die Zeit ab dem vierten Monat nach der vermeintlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind dagegen eigenständig zu bewerten, weil es insoweit an einer wirtschaftlichen Identität zu dem Kündigungsschutzantrag fehlt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LAG Rheinland-Pfalz 21. Juli 2008 - 1 Ta 123/08 - zitiert nach juris, zu II 2 der Gründe; vgl. schon LAG Baden-Württemberg 12. Februar 1991 - 8 Ta 9/91 - JurBüro 1991, 1479; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Auflage § 12 Rn. 115; Hauck/Helml ArbGG 3. Auflage § 12 Rn. 28).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände sei dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage unmittelbar abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2006 - 2 Ta 51/06 - 21. April 2008 - 1 Ta 65/08 - 16. Januar 2009 - 1 Ta 229/08 - AE 2009, 156 [nur Leitsatz] zitiert nach juris, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2009 - 1 Ta 229/08

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutz- und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände sei dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage unmittelbar abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2006 - 2 Ta 51/06 - 21. April 2008 - 1 Ta 65/08 - 16. Januar 2009 - 1 Ta 229/08 - AE 2009, 156 [nur Leitsatz] zitiert nach juris, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
    Darüber hinausgehende Zahlungsanträge (etwa für die Zeit ab dem vierten Monat nach der vermeintlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind dagegen eigenständig zu bewerten, weil es insoweit an einer wirtschaftlichen Identität zu dem Kündigungsschutzantrag fehlt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LAG Rheinland-Pfalz 21. Juli 2008 - 1 Ta 123/08 - zitiert nach juris, zu II 2 der Gründe; vgl. schon LAG Baden-Württemberg 12. Februar 1991 - 8 Ta 9/91 - JurBüro 1991, 1479; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Auflage § 12 Rn. 115; Hauck/Helml ArbGG 3. Auflage § 12 Rn. 28).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    c) Da sie betreffend den Zeitraum ab dem Ablauf der durch die streitgegenständlich gewesene Kündigung gesetzten Kündigungsfrist (13.09.2014) mit dem Bestandsschutzantrag eventualkumuliert sind und mit jenem eine wirtschaftliche Einheit bilden, erfolgt insoweit keine Werteaddition, sondern es ist nur vom höheren Wert der Zahlungsanträge auszugehen (erkennende Kammer 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 - ).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - 5 Ta 135/11

    Streitwert; Annahmeverzug und Bestandsschutz

    offenbart, dass die Beschwerdeführer die Ausführungen der erkennenden Kammer unter II 2 b) aa) des Beschlusses vom 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 - ( www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog"):.

    Die diesbezüglichen Ausführungen der erkennenden Kammer dienten lediglich der - auch rechnerischen - Erläuterung, dass die von den unter II 2 b) aa) des Beschlusses vom 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 - angeführten Landesarbeitsgerichten vertretene Auffassung, wonach bei einem Aufeinandertreffen von Bestandsschutz- und davon abhängigen Zahlungsanträgen letztere überhaupt nicht zu bewerten seien, für unzutreffend erachtet werde.

    Vielmehr liege insoweit zwischen den Bestandsschutz- und den Zahlungsanträgen insgesamt (!) wirtschaftliche Teilidentität vor, weshalb keine Werteaddition zu erfolgen habe, sondern allein "auf den jeweils höheren abzustellen" sei (so ausdrücklich unter II 2 b) bb) des Beschlusses vom 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 5 Ta 243/10

    Streitwertfestsetzung - Bestandsschutzstreitigkeit und nicht streitige

    Dies hat das Arbeitsgericht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 -) zutreffend erkannt.

    Auf die durch diese Vorgehensweise ausgelösten, deutlich höheren Kosten hat der Rechtsanwalt den Arbeitnehmer vor Klagerhebung hinzuweisen, wie die Beschwerdekammer bereits unter II 2 b cc des vom Arbeitsgericht in Bezug genommenen Beschlusses vom 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 - ausgeführt hat.

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13

    Streitwert - Bestandsschutz und hilfsweise Wiedereinstellung

    a) Richtig hat das Arbeitsgericht erkannt, dass bei einem Zusammentreffen eines Kündigungsschutzantrags und einer Zahlungsklage, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, wirtschaftliche Teilidentität besteht, weshalb die Werte nicht zu addieren sind, sondern vom jeweils höheren Wert auszugehen ist (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer, vgl. 18.12.2009 - 5 Ta 155/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog", an der auch nach erneuter Überprüfung festgehalten wird).
  • LAG München, 10.01.2018 - 9 Ta 313/17

    Gegenstandswert, wirtschaftliche Identität, Annahmeverzug, Kündigung

    Zum Teil wird eine wirtschaftliche Identität des Kündigungsschutzantrags jedenfalls mit dem Annahmeverzugsanspruch für die ersten drei Monate nach dem vermeintlichen Beendigungstermin bejaht (LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09, Rn. 12 ff., m. w. N.; Sächsisches LAG, 23.06.2015 - 4 Ta 7/15 (8), unter Aufgabe von Sächsisches LAG 21.06.2007 - 4 Ta 10/07).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 5 Ta 42/11

    Streitwert und Vergleichsmehrwert - Miterledigung beendigungsabhängiger, nicht

    Denn dann hat der Arbeitnehmer, der von der Gebührendeckelungsvorschrift des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG geschützt werden soll, auf diesen Schutz verzichtet und muss sich nach den allgemeinen Vorschriften behandeln lassen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog"; 1. Februar 2011 - 5 Ta 243/10 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht