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   LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10   

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https://dejure.org/2010,23372
LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10 (https://dejure.org/2010,23372)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.2010 - 5 Ta 38/10 (https://dejure.org/2010,23372)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 2010 - 5 Ta 38/10 (https://dejure.org/2010,23372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwert - Entfernung von sechs Abmahnungen aus der Personalakte - Feststellung der Berechtigung von Kontakt zu bestimmten Personen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung der vormals für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße Monatseinkommen orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 -, zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrages auf Erteilung eines Zeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO betätigt, sondern war von dem aus der Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 -, zu II 3 der Gründe).

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    Vermögensrechtlich ist jeder Anspruch, der entweder auf einer vermögensrechtlichen Beziehung beruht oder im Wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienen soll (BGH 1. Februar 1983 - X ZR 116/82 - NJW 1983, 2572 = MDR 1983, 655, zu II der Gründe; 20. Dezember 1983 - VI ZR 94/82 - BGHZ 89, 198 = NJW 1984, 1004, zu I der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 24. April 2007 - 1 Ta 90/07 - NZA-RR 2007, 542, zu II der Gründe; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 48 GKG Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 296/96

    Bemessung der Beschwer für die Klage eines Verbraucherschutzvereins

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswertes ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreites (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 90/07

    Gegenstandswert - Widerruf und Unterlassen von Äußerungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    Vermögensrechtlich ist jeder Anspruch, der entweder auf einer vermögensrechtlichen Beziehung beruht oder im Wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienen soll (BGH 1. Februar 1983 - X ZR 116/82 - NJW 1983, 2572 = MDR 1983, 655, zu II der Gründe; 20. Dezember 1983 - VI ZR 94/82 - BGHZ 89, 198 = NJW 1984, 1004, zu I der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 24. April 2007 - 1 Ta 90/07 - NZA-RR 2007, 542, zu II der Gründe; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 48 GKG Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 116/82

    Nichtvermögensrechtliche Natur der Unterlassungsklage und Widerrufsklage einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    Vermögensrechtlich ist jeder Anspruch, der entweder auf einer vermögensrechtlichen Beziehung beruht oder im Wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienen soll (BGH 1. Februar 1983 - X ZR 116/82 - NJW 1983, 2572 = MDR 1983, 655, zu II der Gründe; 20. Dezember 1983 - VI ZR 94/82 - BGHZ 89, 198 = NJW 1984, 1004, zu I der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 24. April 2007 - 1 Ta 90/07 - NZA-RR 2007, 542, zu II der Gründe; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 48 GKG Rn. 5 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 5 Ta 13/09

    Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses - Streitwert - wirtschaftliches

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    Die zwischenzeitlich für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hat an dieser Rechtsprechung hinsichtlich der Grundsätze der Bewertung eines Zeugnisanspruchs festgehalten, geht aber in ausdrücklicher Abkehr von der früheren Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg davon aus, dass es im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwerts nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn das Arbeitsgericht sich im Rahmen seiner Ermessensentscheidung gerade auch von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 -, JurBüro 2009, 537).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 Ta 25/09

    Streitwert - Entfernung einer Abmahnung und einer Leistungsbeurteilung aus der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    Die Beschwerdekammer hat bereits mehrfach entschieden, dass bei der Bewertung von Abmahnungsstreitigkeiten eine Anlehnung an das Monatseinkommen der klagenden Partei nicht ermessensfehlerhaft ist (statt vieler LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - zu II der Gründe) und im Hinblick auf die auch gerade im Streitwertrecht erforderliche Planbarkeit und Vorhersehbarkeit sowie aus Gründen der Rechtssicherheit es geboten erscheint, sich bei der Bewertung eines Abmahnungsstreits von der Bezugsgröße Monatseinkommen leiten zu lassen (statt vieler LAG Baden-Württemberg 6. August 2009 - 5 Ta 25/09 - zu II 2 der Gründe).
  • KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99

    Streitwert bei Verfolgung eines identischen Unterlassungsbegehrens durch mehrere

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswertes ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreites (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 12/09

    Streitwert - Bewertung eines Antrags auf Entfernung einer Abmahnung aus der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
    Die Beschwerdekammer hat bereits mehrfach entschieden, dass bei der Bewertung von Abmahnungsstreitigkeiten eine Anlehnung an das Monatseinkommen der klagenden Partei nicht ermessensfehlerhaft ist (statt vieler LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - zu II der Gründe) und im Hinblick auf die auch gerade im Streitwertrecht erforderliche Planbarkeit und Vorhersehbarkeit sowie aus Gründen der Rechtssicherheit es geboten erscheint, sich bei der Bewertung eines Abmahnungsstreits von der Bezugsgröße Monatseinkommen leiten zu lassen (statt vieler LAG Baden-Württemberg 6. August 2009 - 5 Ta 25/09 - zu II 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13

    Streitwert - Rücknahme/Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der Personalakte

    a) Bei der in diesem Rahmen nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Werts ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Gericht im Rahmen seiner Ermessensentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt und zu einer Bewertung mit einem Vielfachen oder einem Bruchteil eines Monatsbezugs gelangt (erkennende Kammer 04.03.2010 - 5 Ta 38/10 - juris).
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