Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - 5 Ta 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Streitwert - Änderungskündigung - Änderung der Arbeitsbedingungen - Verringerung der Vergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 5 Ca 335/09
- LAG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - 5 Ta 49/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.03.1989 - 7 AZR 527/85
Streitwert: Änderungskündigung - Gebührenstreitwert - Rechtsgrundlage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - 5 Ta 49/09
Hat der Arbeitnehmer das Änderungsangebot des Arbeitgebers unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung angenommen, so handelt es sich beim Streit um die soziale Rechtfertigung oder sonstige Wirksamkeit der vom Arbeitgeber angestrebten Änderung der Arbeitsbedingungen nicht mehr um einen Streit um eine Kündigung oder um das Bestehen des Arbeitsverhältnisses selbst (vgl. BAG 23. März 1989 - 7 AZR 527/85 (B) - AP GKG 1975 § 17 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 64, zu I 3 der Gründe).Hieraus kann nach Auffassung der Beschwerdekammer abgeleitet werden, dass der Gesetzgeber die ihm bekannte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Wertfestsetzung bei Änderungskündigungen (vgl. BAG 23. März 1989 - 7 AZR 527/85 (B) - AP GKG 1975 § 17 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 64) in seinen Willen aufgenommen hat.
- BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - 5 Ta 49/09
Da sich die Streitwertbestimmung, die in erster Linie für die Gerichtsgebühren maßgeblich ist, über § 32 RVG auch auf die Höhe des Gebührenanspruchs des Rechtsanwalts auswirkt, sei entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG 23. August 2005 -1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980) darauf zu achten, dass die vom Gesetzgeber bereits getroffene Entscheidung über die Höhe des Streitwerts nicht durch die Gerichte zum Nachteil der beruflichen Interessen der Anwaltschaft (Art. 12 Abs. 1 GG) weiter eingeschränkt werde. - LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 5 Ta 35/09
Streitwertfestsetzung - Änderungskündigung - Änderung der Arbeitsbedingungen - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - 5 Ta 49/09
Die nunmehr für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts hat bereits mit Beschluss vom 31. Juli 2009 die entgegenstehende Rechtsprechung der früheren Streitwertkammer des Landesarbeitsgerichts ausdrücklich aufgegeben (LAG Baden-Württemberg 31. Juli 2009 - 5 Ta 35/09 - zitiert nach juris). - LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 8/08
Zur Streitwertfestsetzung bei einer Änderungsschutzklage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - 5 Ta 49/09
Die unter Heranziehung der Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts (LAG Baden-Württemberg 11. Januar 2008 - 3 Ta 8/08) begründete Beschwerde hat keinen Erfolg.
- LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13
Streitwertbemessung bei der Klage auf den Fortbestand einzelner …
a) Dies folgt zum einen aus den vom Arbeitsgericht ausdrücklich in Bezug genommenen Erwägungen der erkennenden Kammer zur Anwendbarkeit des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG auf eine unter Vorbehalt angenommene Änderungskündigung (17.08.2009 - 5 Ta 49/09 - und 07.03.2012 - 5 Ta 9/12 -).