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   LAG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - 5 Ta 98/14   

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https://dejure.org/2014,26994
LAG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - 5 Ta 98/14 (https://dejure.org/2014,26994)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2014 - 5 Ta 98/14 (https://dejure.org/2014,26994)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2014 - 5 Ta 98/14 (https://dejure.org/2014,26994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    PKH - Anwalt; Einigungsgebühr; Vergleichsmehrwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr 1003 Abs 1 S 1 Halbs 2 RVG-VV, Nr 1000 RVG-VV
    Prozesskostenhilfe - beigeordneter Rechtsanwalt - Einigungsgebühr - Vergleichsmehrwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

  • rechtsportal.de

    Einigungsgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einigungsgebühr, Vergleichsmehrwert - und die bewilligte Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2010 - 5 Ta 132/10

    Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr bei Mehrvergleich nach Nr 1003 RVG-VV

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - 5 Ta 98/14
    a) Diese hat die erkennende Kammer in den von den Beteiligten im Vergütungsfestsetzungsverfahren diskutierten Beschlüssen vom 7. September 2010 - 5 Ta 132/10 - und vom 5. August 2011 - 5 Ta 123/11 - näher beschrieben.

    aa) Im Beschluss vom 7. September 2010 - 5 Ta 132/10 - hat sie, soweit hier von Interesse, ausgeführt:.

    bb) Im Beschluss vom 5. August 2011 - 5 Ta 123/11 - hat sie zur Erläuterung ihrer Ausführungen im Beschluss vom 7. September 2010 - 5 Ta 132/10 - präzisiert:.

    "Soweit die erkennende Kammer in den hier nicht wiedergegebenen Passagen der Gründe Ausführungen zur Prüfungspflicht des Gerichts betreffend die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung und die fehlende Mutwilligkeit gemacht hat, ... erscheint deshalb der klarstellende Hinweis angezeigt, dass die Ausführungen der erkennenden Kammer unter II 1 b) des Beschlusses vom 7. September 2010 - 5 Ta 132/10 - lediglich der Begründung für die Gleichsetzung eines "Verfahrens über die Prozesskostenhilfe" gemäß Nr. 1003 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VV RVG mit dem "gerichtlichen Verfahren" gemäß Nr. 1003 Eingangssatz VV RVG, also der Herabsetzung der Einigungsgebühr von 1, 5 auf 1, 0, dienen sollten." (II 1b bb der Gründe).

  • LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07

    Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - 5 Ta 98/14
    cc) Diese Auffassung wird auch von der Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte (vgl. etwa LAG Hamm 31. August 2007 - 6 Ta 402/07 - LAG München 17. März 2009 - 10 Ta 394/07 - jeweils Juris) und von der Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., VV 1003 Rdnr. 12 mwN) geteilt.
  • LAG München, 17.03.2009 - 10 Ta 394/07

    Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung; Einbeziehung nicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - 5 Ta 98/14
    cc) Diese Auffassung wird auch von der Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte (vgl. etwa LAG Hamm 31. August 2007 - 6 Ta 402/07 - LAG München 17. März 2009 - 10 Ta 394/07 - jeweils Juris) und von der Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., VV 1003 Rdnr. 12 mwN) geteilt.
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