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   OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06   

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https://dejure.org/2006,3241
OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06 (https://dejure.org/2006,3241)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2006 - 5 U 290/06 (https://dejure.org/2006,3241)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 5 U 290/06 (https://dejure.org/2006,3241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldbemessung bei ungewollter Sterilisation einer 22 - jährigen Zweitgebärenden; Anforderungen an die Legitimation eines medizinischen Eingriffs auf Grund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten ; Beweispflichtigkeit einer unterbliebenen Aufklärung des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    15 000 Euro Schmerzensgeld bei einer ohne Zustimmung im Rahmen einer Sectio vorgenommenen Sterilisation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arztes bei Sterilisation einer Frau im Zuge einer Sectio; Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung; Schmerzensgeld bei ungewollter Sterilisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Wissen sterilisiert - Frau verlangt 30 Jahre später Schmerzensgeld

  • arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)

    Mutmaßliche Einwilligung zur Sterilisation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2928
  • MDR 2007, 32
  • FamRZ 2007, 282
  • VersR 2007, 796
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75

    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06
    Deshalb bedarf es, um einen medizinischen Eingriff aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten legitimieren zu können, einer Situation, in der der Eingriff objektiv angezeigt ist, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden, die in ihrer Schwere deutlich über das hinausgehen, was der Eingriff an Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH, NJW 1977, 337, 338; BGH, VersR 2000, 603 ; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1324; Gehrlein, VersR 2004, 1488, 1496; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdn. 227).

    Dabei müssen die Dinge so gestaltet sein, dass der Patient, würde er selbst die gegebenen Chancen und Risiken abwägen, seine Zustimmung ernstlich nicht würde verweigern können und es völlig unverständlich wäre, wenn er anders reagierte (BGH, NJW 1977, 337, 338; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1323).

  • OLG Frankfurt, 10.02.1981 - 22 U 213/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06
    Deshalb bedarf es, um einen medizinischen Eingriff aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten legitimieren zu können, einer Situation, in der der Eingriff objektiv angezeigt ist, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden, die in ihrer Schwere deutlich über das hinausgehen, was der Eingriff an Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH, NJW 1977, 337, 338; BGH, VersR 2000, 603 ; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1324; Gehrlein, VersR 2004, 1488, 1496; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdn. 227).

    Dabei müssen die Dinge so gestaltet sein, dass der Patient, würde er selbst die gegebenen Chancen und Risiken abwägen, seine Zustimmung ernstlich nicht würde verweigern können und es völlig unverständlich wäre, wenn er anders reagierte (BGH, NJW 1977, 337, 338; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1323).

  • BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88

    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06
    Wie die Beklagte zu Recht bemerkt, kommt eine Rechtfertigung unter denn Gesichtspunkt der mutmaßlichen Einwilligung auch dort in Betracht, wo primär die Gelegenheit bestanden hätte, die betroffene Person zu befragen und dies - womöglich sogar schuldhaft - versäumt wurde (BGHSt 35, 246, 249; BGH, NJW 1988, 2310 ).
  • BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98

    Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06
    Deshalb bedarf es, um einen medizinischen Eingriff aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten legitimieren zu können, einer Situation, in der der Eingriff objektiv angezeigt ist, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden, die in ihrer Schwere deutlich über das hinausgehen, was der Eingriff an Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH, NJW 1977, 337, 338; BGH, VersR 2000, 603 ; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1324; Gehrlein, VersR 2004, 1488, 1496; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdn. 227).
  • OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11

    Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer

    Da es in der Frage einer vitalen Indikation ausschließlich auf die objektiven Gegebenheiten anzukommen hat (vgl. auch OLG Köln NJW 2006, 2928), liegt es schon aus diesem Grund neben der Sache, dass das Landgericht die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung an dem vermeintlichen Erfordernis einer ärztlichen "Genehmigung" der pflegerischen Maßnahmen scheitern ließ (vgl. außerdem 2.3 lit.b).
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