Rechtsprechung
AG Reinbek, 21.12.2011 - 5 C 523/11 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wenn die Abwehr der Filesharing-Abmahnung zur Kostenfalle wird / Streitwert für Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung liegt bei "nur” 10.000,00 EUR
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Streitwerthöhe bei Abmahnfällen über P2P-Netzwerke
Sonstiges
- breuning-winkler.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Streitwert bei Pornodownload 10.000 EUR
Wird zitiert von ...
- AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11
Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich …
Mit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Reinbek - 5 C 523/11 -, Urteil vom 21.12.2011, geht das Gericht davon aus, dass insofern ein Mandant, der sich mit einer Schadenersatzforderung von 750, 00 EUR ausgesetzt sieht und dann über 2.500,00 EUR Honorar dafür zahlen soll, dass er diese Schadenersatzforderung nicht zahlt, "vom Regen in die Traufe" kommt.