Rechtsprechung
ArbG Siegburg, 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- arbeitsrecht-hessen.de
Fristlose Kündigung: Kollegen auf der Toilette eingesperrt
- arbeitsrechtsiegen.de
Einschließen eines Kollegen in Toilette - fristlose Kündigung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kollegen auf der Toilette eingesperrt - fristloser Kündigungsgrund
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kollege auf Toilette eingesperrt: Fristlose Kündigung
- beck-blog (Kurzinformation)
Kollegen auf der Toilette eingesperrt - fristloser Kündigungsgrund
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollegen auf der Toilette eingesperrt: Fristlose Kündigung!
- jurios.de (Kurzinformation)
Kollege auf Toilette eingesperrt - fristlose Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer Kollegen auf der Toilette einsperrt, kann fristlos gekündigt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung nach Einschließen auf der Toilette. Ist eine Abmahnung in diesem Fall entbehrlich?
- jurios.de (Kurzinformation)
Kollege auf Toilette eingesperrt - fristlose Kündigung
- haufe.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung nach Streit mit dem Kollegen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kollegen eingesperrt - Grund zur fristlosen Kündigung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kollegen auf der Toilette eingesperrt - ein fristloser Kündigungsgrund?
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Einsperren auf der Toilette
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kollegen auf der Toilette einsperren rechtfertigt Kündigung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kollegen auf der Toilette einsperren rechtfertigt Rauswurf
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus ArbG Siegburg, 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20
Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG v. 10 Juni 2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, 1231, juris) . - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus ArbG Siegburg, 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG v. 16 Dezember 2010 - 2 AZR 485/08, Juris) .