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   ArbG Freiburg, 06.02.2001 - 5 Ca 181/00   

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https://dejure.org/2001,27043
ArbG Freiburg, 06.02.2001 - 5 Ca 181/00 (https://dejure.org/2001,27043)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 06.02.2001 - 5 Ca 181/00 (https://dejure.org/2001,27043)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 5 Ca 181/00 (https://dejure.org/2001,27043)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 6. Februar 2001 - 5 Ca 181/00 - abgeändert:.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 19 Sa 21/01

    Spät- und Nachtarbeitszuschläge

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg -- Kammern Offenburg -- vom 06.02.2001 -- AZ.: 5 Ca 181/00 -- wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Bei der Beklagten existieren Betriebsvereinbarungen über die flexible Arbeitszeitverteilung und die Modalitäten zur Einführung von Wechselschicht (vgl. die Betriebsvereinbarung vom 15.09.1998, Abl. 43 ff und vom 26.04.1999, Abl. 6 in 5 Ca 181/00).

    Mit Schreiben vom 15.10.1999 beantragte sie Verlängerung bis 17.12.1999 (vgl. Abl. 7 u. 8 in 5 Ca 181/00).

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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 28.01.2000 - 5 Ca 181/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,28297
ArbG Düsseldorf, 28.01.2000 - 5 Ca 181/00 (https://dejure.org/2000,28297)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2000 - 5 Ca 181/00 (https://dejure.org/2000,28297)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 5 Ca 181/00 (https://dejure.org/2000,28297)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Düsseldorf, 08.06.2000 - 2 Sa 374/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Überstunden

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.01.2000 ­ 5 Ca 181/00 ­ wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.01.2000 ­ 5 Ca 181/00 ­ die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.650,12 DM brutto nebst 4 % Zinsen aus 87, 86 DM brutto seit dem 15.10.1999, 4 % Zinsen aus 1.983,90 DM brutto seit dem 15.11.1999 und 4 % Zinsen aus 1.578,54 DM brutto seit dem 15.12.1999 zu zahlen.

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