Rechtsprechung
ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 Ca 54/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 Ca 54/10
- LAG Köln, 22.03.2011 - 12 Sa 886/10
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamburg, 25.05.2010 - 1 SaGa 3/10
Weiterbeschäftigungsanspruch nach ordnungsgemäßem Widerspruch des Betriebsrates …
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Mai 2010 - 5 Ga 2/10 - abgeändert und die Verfügungsbeklagte verpflichtet, den Verfügungskläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens 5 Ca 54/10 Arbeitsgericht Hamburg als Technical Expert weiter zu beschäftigen.Der Kläger wandte sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vom 2. Februar 2010, die beim Arbeitsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 5 Ca 54/10 anhängig ist.
der Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung und durch die Vorsitzende allein, ansonsten unter größtmöglicher Abkürzung der Ladungs- und Einlassungsfristen - aufzugeben, den Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens Arbeitsgericht Hamburg, Az. 5 Ca 54/10, zu unveränderten Bedingungen als Technical Expert weiterzubeschäftigen.
2) der Verfügungsbeklagten im Wege einstweiliger Verfügung - der Dringlichkeit wegen unter Abkürzung der Ladungs- und Einlassungsfristen auf das gesetzliche Minimum - aufzugeben, den Verfügungskläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens Arbeitsgericht Hamburg, Az. 5 Ca 54/10, zu unveränderten Bedingungen als Technical Expert weiterzubeschäftigen.
- LAG Köln, 22.03.2011 - 12 Sa 886/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei fehlender …
(- 5 Ca 54/10 -) werden zurückgewiesen.die Klage unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.06.2010 - 5 Ca 54/10 - abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.06.2010 - 5 Ca 54/10 - dem Beklagten zu 1. zugestellt am 22.06.2010, teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.