Rechtsprechung
OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 D 17/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 19.01.2015 - 4 K 2125/14
- OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 D 17/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11
Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid; …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 D 17/15
Dem Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes entsprechend ist das Merkmal nur dann erfüllt, wenn der alleinstehende leibliche Elternteil wegen des Ausfalls des anderen Elternteils die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhaltsgewährung in seiner Person zu tragen hat (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012, BVerwGE 144, 306 Rn. 20). - BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 D 17/15
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten verweigert werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten des bedürftigen Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. September 2004, NJW-RR 2005, 140, 141;… SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2010 - 2 D 110/09 -, juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 16.03.2011 - 5 D 181/10
Anspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes gegenüber den Eltern auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 D 17/15
Diesen Anspruch kann er als Vater gerichtlich in eigenem Namen geltend machen (SächsOVG, Beschl. v. 16. März 2011, LKV 2011, 277). - OVG Sachsen, 02.02.2010 - 2 D 110/09
Prüfungsrecht, Prozesskostenhilfe, Beweisaufnahme
Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 D 17/15
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten verweigert werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten des bedürftigen Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. September 2004, NJW-RR 2005, 140, 141; SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2010 - 2 D 110/09 -, juris Rn. 2).
- OVG Sachsen, 05.11.2015 - 5 D 44/15
Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Unterhaltsvorschuss; Mitwirkung
8 Die Klägerin kann zwar den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen für ihre Tochter (vgl. § 9 Abs. 1 UVG) als Mutter gerichtlich im eigenen Namen geltend machen (SächsOVG, Beschl. v. 13. April 2015 - 5 D 17/15 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 16. März 2011, LKV 2011, 277).