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   FG Nürnberg, 26.10.2016 - 5 K 490/15   

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https://dejure.org/2016,50893
FG Nürnberg, 26.10.2016 - 5 K 490/15 (https://dejure.org/2016,50893)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26.10.2016 - 5 K 490/15 (https://dejure.org/2016,50893)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 5 K 490/15 (https://dejure.org/2016,50893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io

    Due Diligence, Telefaxanschluß, Schadenersatz, Einkünften, Steuerrechtliche Behandlung, Rechtsmittelbelehrung, Gegenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Break Fee; Sonstige Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerrechtliche Behandlung einer sogenannten "Break-Fee"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 291
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04

    Steuerbarkeit eines Reugeldes - Umfang der sonstigen Leistung nach § 22 Nr. 3

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.10.2016 - 5 K 490/15
    Sie führten zur Begründung aus, dass die "Break-Fee" ähnlich dem Reuegeld für den Rücktritt von einem Kaufvertrag nicht steuerbar sei (vgl. BFH, Urteil vom 24.08.2006 IX R 32/04, BStBl. II 2007, 44).

    Entscheidend ist nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (vgl. BFH, Urteile vom 29.05.2008 IX R 97/07, BFH/NV 2009, 9 und vom 24.08.2006 IX R 32/04, BStBl. II 2007, 44).

    Demgegenüber sei die Zahlung des Reuegelds im dem dem Urteil des BFH vom 24.08.2006 (IX R 32/04, a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt als Ausgleich für einen späteren Mindererlös erfolgt, welchen die Veräußerer im Fall des Rücktritts bei einer erneuten Veräußerung gewärtigen mussten, weil sie dann die für den Verkauf günstige Zeitspanne unmittelbar nach der Wiedervereinigung nicht mehr nutzen konnten.

    Ebenso wenig ist das Urteil des BFH vom 24.08.2006 (IX R 32/04, a.a.O.) auf den Streitfall mangels Vergleichbarkeit anwendbar.

  • FG Hessen, 27.01.2010 - 8 K 3585/06

    Bindungsentschädigung beim Grundstückskauf als sonstige Leistung steuerbar

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.10.2016 - 5 K 490/15
    Nach deren Erhalt teilte er den Klägern mit Schreiben vom 28.06.2013 unter Hinweis auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.01.2010 (8 K 3585/06, EFG 2010, 863) mit, dass die Break-Fee nach seiner Auffassung unter § 22 Nr. 3 EStG einzuordnen sei.

    b) Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe hat das Hessische Finanzgericht eine in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte Bindungsentschädigung als steuerbare sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG angesehen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 27.01.2010 8 K 3585/06, a.a.O., rechtskräftig, NZB als unbegründet zurückgewiesen).

    c) Nach Auffassung des Senats weist der dem Urteil des Hessischen FG vom 27.01.2010 (8 K 3585/06, a.a.O.) zugrundeliegende Sachverhalt einen entscheidenden Unterschied zum vorliegenden Streitfall auf, als dort laufende monatliche Zahlungen ausdrücklich als Bindungsentschädigung vereinbart waren.

  • BFH, 10.08.1994 - X R 42/91

    Entgeltliche Bestellung eines Vorkaufsrechts als steuerbare Leistung nach § 22

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.10.2016 - 5 K 490/15
    Es handelte sich sozusagen um eine "Enthaltsamkeitsvergütung", die dem Entgelt für die Einräumung eines Vorkaufsrechts vergleichbar ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10.08.1994 X R 42/91, BStBl. II 1995, 57).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 18/17

    Einkünfte aus Leistungen - "Break Fee"

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 26. Oktober 2016 5 K 490/15 aufgehoben.
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   VG Arnsberg, 08.01.2015 - 5 K 490/15   

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VG Arnsberg, 08.01.2015 - 5 K 490/15 (https://dejure.org/2015,53622)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 08.01.2015 - 5 K 490/15 (https://dejure.org/2015,53622)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 5 K 490/15 (https://dejure.org/2015,53622)
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