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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2008 - 5 NC 126.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2008 - 5 NC 126.07 (https://dejure.org/2008,25836)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2008 - 5 NC 126.07 (https://dejure.org/2008,25836)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2008 - 5 NC 126.07 (https://dejure.org/2008,25836)
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 5 NC 5.09

    FU Berlin; Psychologie; Bachelor; WS 2008/09; Jahreszulassung; Berechnung der

    Die Rüge der Beschwerde, das Verwaltungsgericht habe - ebenso wie der Senat in seinen das Wintersemester 2005/06 und das Wintersemester 2007/08 betreffenden Entscheidungen vom 3. August 2006 (OVG 5 NC 4.06) und 19. September 2008 (OVG 5 NC 126.07) - verkannt, dass eine Verminderungsentscheidung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO keine Ermessensentscheidung sei, sondern als gebundene Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliege, geht ebenfalls ins Leere.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08

    Außerkapazitäre Zuweisung eines Studienplatzes im Bachelorkombinationsstudiengang

    Dieser Rechtsgedanke kommt auch bei der Einbeziehung von Lehraufträgen nach § 10 KapVO zum Tragen: Verursacht das Nebeneinander von auslaufendem und neuem Studiengang einen höheren Ausbildungsaufwand, ist die Kapazität für den neuen Studiengang zunächst anhand der Vorschriften des Zweiten Abschnitts der Kapazitätsverordnung zu errechnen; gegebenenfalls kommt bei der Überprüfung des Berechnungsergebnisses eine Verminderung der Zulassungszahl in Betracht, wenn ein Ausgleich für eine Mehrbelastung des Personals durch Studierende höherer Semester erforderlich ist (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 7; zu einem solchen Fall vgl. Beschluss des Senats vom 19. September 2008 - OVG 5 NC 126.07 - [Psychologie, Wintersemester 2007/2008]).
  • OVG Saarland, 11.04.2011 - 2 B 21/11

    Zulassung zum Psychologiestudium; Kapazitätsermittlung für Bachelor-Studiengang

    zum Beispiel Beschluss vom 19.9.2008 - OVG 5 NC 126.07 -, zitiert nach Juris,.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 5 NC 31.09

    FU Berlin; Politikwissenschaft/Bachelor; Studienanfänger; WS 2008/09;

    Wie der von der Antragsgegnerin für ihre gegenteilige Auffassung ins Feld geführten Belastung der Lehreinheit durch Studierende der höheren Semester eines auslaufenden Studiengangs kapazitätsrechtlich begegnet werden kann, hat der Senat ihr bereits mehrfach, vor allem in seinen den Studiengang Psychologie betreffenden Entscheidungen aufgezeigt (vgl. etwa Beschlüsse vom 3. August 2006 - OVG 5 NC 1.06 - [WS 2005/06], vom 19. September 2007 - OVG 5 NC 126.07 - [WS 2007/08] und zuletzt vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 - [WS 2008/09], juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 5 NC 51.10

    Hochschulzulassung; HU; Psychologie; Bachelor; WS 2009/2010; Curricularwert;

    Gibt es damit entgegen der Beschwerde kein "Anrechnungsverbot" für höher-semestrige Diplomstudierende, geht auch ihre Kritik an der von dem Senat in seinem Beschluss vom 19. September 2008 - OVG 5 NC 126.07 - (Psychologie, Wintersemester 2007/2008), juris Rn. 15 ff., dargelegten Umrechnung von Diplomstudierenden in Bachelorstudierende ebenso ins Leere wie ihre Forderung nach dem Ansatz einer Schwundquote.
  • VG Berlin, 28.12.2009 - 3 L 529.09

    Ermittlung der Aufnahmekapazität einer Hochschule

    Aus der Multiplikation mit der Regelstudienzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtkapazität von 375Diese ist unter Einbeziehung der ausweislich der Zulassungsstatistik vom 16. November 2009 noch für den Diplomstudiengang (bis einschließlich 9. Fachsemester) eingeschriebenen Studierendenzahl (283), die wegen des gegenüber dem Bachelorstudiengang deutlich (ca. 20 %) höheren Curricularnormwerts (3,8745) einer Gesamtzahl von 342 Bachelorstudierenden entspricht ([283 x 3, 8745 =] 1096, 4835 : 3,2057 = 342, 0418; vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. September 2008 - OVG 5 NC 126.07 -), ferner unter Einbeziehung der bereits im 2. bis 5. Fachsemester eingeschriebenen Bachelorstudierenden (einschließlich Beurlaubter: 236) und der für das Wintersemester 2009/2010 vergebenen 116 Studienplätze für Studienanfänger im Bachelorstudiengang mit einer Gesamtzahl von 694 um 319 überschritten.
  • VG Berlin, 06.06.2011 - 30 L 919.10

    Ermittlung der Aufnahmekapazität bei der Zulassung zum Studium

    Grundsätzlich gerechtfertigt ist es, dass die Antragsgegnerin gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO wegen der infolge der Umstellung vom Diplom- auf den Bachelorstudiengang bestehenden Überlast in höheren Semestern eine gegenüber dem Berechnungsergebnis verminderte Aufnahmekapazität festgelegt hat (vgl. hierzu und zur Berechnung bereits Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. September 2008 - OVG 5 NC 126.07 -, s.a. Beschluss vom 12. Januar 2011 - OVG 5 NC 51.10 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 28.12.2009 - 3 L 919.09

    Zulassung zum Studium der Psychologie im 1. Fachsemester an der Freien

    Aus der Multiplikation mit der Regelstudienzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtkapazität von 375Diese ist unter Einbeziehung der ausweislich der Zulassungsstatistik vom 16. November 2009 noch für den Diplomstudiengang (bis einschließlich 9. Fachsemester) eingeschriebenen Studierendenzahl (283), die wegen des gegenüber dem Bachelorstudiengang deutlich (ca. 20 %) höheren Curricularnormwerts (3,8745) einer Gesamtzahl von 342 Bachelorstudierenden entspricht ([283 x 3, 8745 =] 1096, 4835 : 3,2057 = 342, 0418; vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. September 2008 - OVG 5 NC 126.07 -), ferner unter Einbeziehung der bereits im 2. bis 5. Fachsemester eingeschriebenen Bachelorstudierenden (einschließlich Beurlaubter: 236) und der für das Wintersemester 2009/2010 vergebenen 116 Studienplätze für Studienanfänger im Bachelorstudiengang mit einer Gesamtzahl von 694 um 319 überschritten.
  • VG Berlin, 12.12.2008 - 3 A 420.08

    Psychologie; Bachelor; FU; Wintersemester 2008/09; Jahreszulassung zum

    Soweit die Antragsgegnerin eine - nach dem Dritten Abschnitt der Kapazitätsverordnung ausnahmsweise zulässige - Verminderung des nach dem Zweiten Abschnitt berechneten Ergebnisses auf 112 vorgenommen und dies in der Vorlage Nr. 4102/08 des Präsidiums der Antragsgegnerin an den Akademischen Senat zur Beschlussfassung über die Zulassungsordnung für das Wintersemester 2008/09 mit einer Mehrbelastung des Lehrpersonals der Lehreinheit Psychologie begründet hat, die dadurch entstehe, dass in den vorangegangenen Jahren eine die (jetzt errechnete) Aufnahmekapazität übersteigende Zulassung von Studienbewerbern vorgenommen wurde und damit eine Überlast in höheren Semestern eingetreten sei (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO), kann dem, wie bereits in den Beschlüssen der Kammer vom 27. November 2007 zum Wintersemester 2008/09 (VG 3 A 533.07 u.a. und VG 3 A 771.07), bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 19. September 2008 - OVG 5 NC 126.07 - ), gefolgt werden.
  • VG Berlin, 28.12.2009 - 3 L 808.09

    Ermittlung der Ausbildungskapazität an einer Hochschule

    Aus der Multiplikation mit der Regelstudienzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtkapazität von 375Diese ist unter Einbeziehung der ausweislich der Zulassungsstatistik vom 16. November 2009 noch für den Diplomstudiengang (bis einschließlich 9. Fachsemester) eingeschriebenen Studierendenzahl (283), die wegen des gegenüber dem Bachelorstudiengang deutlich (ca. 20 %) höheren Curricularnormwerts (3,8745) einer Gesamtzahl von 342 Bachelorstudierenden entspricht ([283 x 3, 8745 =] 1096, 4835 : 3,2057 = 342, 0418; vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. September 2008 - OVG 5 NC 126.07 -), ferner unter Einbeziehung der bereits im 2. bis 5. Fachsemester eingeschriebenen Bachelorstudierenden (einschließlich Beurlaubter: 236) und der für das Wintersemester 2009/2010 vergebenen 116 Studienplätze für Studienanfänger im Bachelorstudiengang mit einer Gesamtzahl von 694 um 319 überschritten.
  • VG Berlin, 12.12.2008 - 3 A 726.08

    Psychologie; Bachelor; FU; Wintersemester 2008/09; Jahreszulassung zum

  • VG Berlin, 12.12.2008 - 3 A 1006.08

    Psychologie; Bachelor; FU; Wintersemester 2008/09; 3 .Fachsemester hilfsweise 1.

  • VG Berlin, 28.12.2009 - 3 K 1203.09

    Berechnung der Aufnahmekapazität einer Hochschule

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