Rechtsprechung
LG Oldenburg, 08.01.2014 - 5 O 1901/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- webshoprecht.de
Wettbewerbsrelevanter Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe von "Identität und Anschrift des Unternehmersdurch schlechte Lesbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.2013 - I ZR 180/12
Brandneu von der IFA
Auszug aus LG Oldenburg, 08.01.2014 - 5 O 1901/13
Soweit sie sich dazu auf das Urteil des OLG Köln vom 07.09.2012 beruft, hat der BGH diese Entscheidung durch Urteil vom 18.04.2013, Az. I ZR 180/12 aufgehoben. - OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 41/12
Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift des …
Auszug aus LG Oldenburg, 08.01.2014 - 5 O 1901/13
Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass dem Verbraucher klare und unmissverständliche Angaben darüber gemacht werden, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt, sodass er ohne Schwierigkeiten und ohne weiteren Ermittlungsaufwand mit dem anbietenden Unternehmen Kontakt aufnehmen kann (OLG Saarbrücken, WRP 2013, 940 mwN).
- LG Dortmund, 16.03.2016 - 10 O 81/15
Anforderungen an die Lesbarkeit der Angaben im Impressum
Denn in der damit notwendigen Drehung in eine andere Leserichtung liegt grundsätzlich eine Erschwerung der Wahrnehmung (BGH GRUR 1991, 859; LG Oldenburg, Urteil vom 08.01.2014, AZ 5 O 1901/13;… LG Berlin, a.a.O.).