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   LG Krefeld, 20.04.2006 - 5 O 422/05   

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https://dejure.org/2006,13880
LG Krefeld, 20.04.2006 - 5 O 422/05 (https://dejure.org/2006,13880)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20.04.2006 - 5 O 422/05 (https://dejure.org/2006,13880)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20. April 2006 - 5 O 422/05 (https://dejure.org/2006,13880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Adventskranzkerzen nicht unbeaufsichtigt lassen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Adventsgesteck mit brennenden Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Adventsgesteck mit brennenden Kerzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angezündeter Adventskranz darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden - Nach allgemeiner Lebenserfahrung birgt ein Adventskranz erhebliche Brandrisiken

Besprechungen u.ä.

  • rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Adventskranzkerzen nicht unbeaufsichtigt lassen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 182/98

    Advent, Advent, die Wohnung brennt!

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2006 - 5 O 422/05
    Gerade in dem Gefahrenbewusstsein des Klägers unterscheidet sich dieser hier zu entscheidende Fall von den Fällen, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 21.09.1999 ( 4 U 182/98) und das Oberlandesgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 29.09.1999 ( 2 U 161/99) zu beurteilen hatten und auf die der Kläger für seine gegenteilige Rechtsansicht Bezug nimmt.
  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99

    Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers;

    Auszug aus LG Krefeld, 20.04.2006 - 5 O 422/05
    Gerade in dem Gefahrenbewusstsein des Klägers unterscheidet sich dieser hier zu entscheidende Fall von den Fällen, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 21.09.1999 ( 4 U 182/98) und das Oberlandesgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 29.09.1999 ( 2 U 161/99) zu beurteilen hatten und auf die der Kläger für seine gegenteilige Rechtsansicht Bezug nimmt.
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