Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.01.1987 - 5 OE 25/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8879
VGH Hessen, 14.01.1987 - 5 OE 25/83 (https://dejure.org/1987,8879)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.01.1987 - 5 OE 25/83 (https://dejure.org/1987,8879)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - 5 OE 25/83 (https://dejure.org/1987,8879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,8879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 29.11.2011 - 5 A 1675/11

    Hausanschlusskosten

    Erst dann ist die Herstellung im Interesse des Eigentümers erfolgt und der Anspruch kann entstehen (vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1987 - 5 OE 25/83 -, HSGZ 1987, 525 = NVwZ-RR 1988, 117; Beschluss vom 23. April 2004 - 5 UZ 665/04 -).
  • VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11

    Kaufvertrag und Erschließung

    Zwar scheint der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14.01.1987 (5 OE 25/83) und Beschluss vom 23.04.2004 (5 UZ 665/04) die Auffassung zu vertreten, dass ein Anspruch der Gemeinde auf Aufwendungsersatz bei Anschluss eines Grundstücks an Kanal oder Wasser neben der betriebsfertigen Herstellung der Anschlussleitung auch voraussetzt, dass der herangezogene Grundstückseigentümer den Antrag auf Anschluss gestellt hat, oder aber das Grundstück zumindest dem Anschlusszwang nach der Hessischen Gemeindeordnung unterliegt, indes gebietet auch diese Rechtsprechung keine andere Sichtweise.
  • VGH Hessen, 15.12.1994 - 5 UE 2016/94

    Ersatz der allgemeinen Personalkosten/Lohnkosten im Zusammenhang mit der

    Denn folgte man der Auffassung des Verwaltungsgerichts in diesem Punkt nicht, hätte das fragliche Grundstück seinerzeit ohnehin noch nicht dem Anschlußzwang unterlegen, solange es tatsächlich noch nicht bebaut war bzw. sonst Wasser entnommen wurde (vgl. hierzu auch die vom Verwaltungsgericht näher dargestellte Entscheidung des Senats vom 14. Januar 1987 - 5 OE 25/83 -, HSGZ 1987, 525 = GemHH 1988, 86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht