Rechtsprechung
VGH Hessen, 14.01.1987 - 5 OE 25/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,8879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1988, 117
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 29.11.2011 - 5 A 1675/11
Hausanschlusskosten
Erst dann ist die Herstellung im Interesse des Eigentümers erfolgt und der Anspruch kann entstehen (vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1987 - 5 OE 25/83 -, HSGZ 1987, 525 = NVwZ-RR 1988, 117; Beschluss vom 23. April 2004 - 5 UZ 665/04 -). - VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
Kaufvertrag und Erschließung
Zwar scheint der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14.01.1987 (5 OE 25/83) und Beschluss vom 23.04.2004 (5 UZ 665/04) die Auffassung zu vertreten, dass ein Anspruch der Gemeinde auf Aufwendungsersatz bei Anschluss eines Grundstücks an Kanal oder Wasser neben der betriebsfertigen Herstellung der Anschlussleitung auch voraussetzt, dass der herangezogene Grundstückseigentümer den Antrag auf Anschluss gestellt hat, oder aber das Grundstück zumindest dem Anschlusszwang nach der Hessischen Gemeindeordnung unterliegt, indes gebietet auch diese Rechtsprechung keine andere Sichtweise. - VGH Hessen, 15.12.1994 - 5 UE 2016/94
Ersatz der allgemeinen Personalkosten/Lohnkosten im Zusammenhang mit der …
Denn folgte man der Auffassung des Verwaltungsgerichts in diesem Punkt nicht, hätte das fragliche Grundstück seinerzeit ohnehin noch nicht dem Anschlußzwang unterlegen, solange es tatsächlich noch nicht bebaut war bzw. sonst Wasser entnommen wurde (vgl. hierzu auch die vom Verwaltungsgericht näher dargestellte Entscheidung des Senats vom 14. Januar 1987 - 5 OE 25/83 -, HSGZ 1987, 525 = GemHH 1988, 86).