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   LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02   

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https://dejure.org/2002,22518
LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02 (https://dejure.org/2002,22518)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03.09.2002 - 5 Qs 69/02 (https://dejure.org/2002,22518)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03. September 2002 - 5 Qs 69/02 (https://dejure.org/2002,22518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendliche, die den Straftatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen; Strafbare Beleidigung bei Angriff auf die Geschlechtsehre; Annahme einer Beleidigung bei Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3645
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02
    Bereits mit Entscheidung vom 15.03.1989 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass § 185 StGB "insbesondere keinen Auffangtatbestand" sei, "der es erlaube, Handlungen allein deshalb zu bestrafen, weil sie der Tatbestandsverwirklichung eines Sittlichkeitsdeliktes nahe kommen" (BGHSt 36, 145 ff.).

    Mithin sei " § 185 StGB kein "Auffangtatbestand" der es erlaubt, Handlungen allein deshalb zu bestrafen, weil sie der Tatbestandsverwirklichung eines Sittlichkeitsdelikts nahe kommen" (BGH, Urteil vom 15.03.1989, NStZ 1989, 528).

    Nach Auffassung des 2. Strafsenats des BGH erfüllt ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (NJW 1989, 3028).

  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Auszug aus LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02
    Urteil vom 19.09.1991, NStZ 92, 33 f.: In diesem Falle hatte der Angeklagte u.a. eine 16jährige Anhalterin, mit der er geschlechtlich verkehren wollte, gefragt, "ob sie nicht ihr Taschengeld aufbessern möchte".

    Jedenfalls das Ansinnen, mit dem Beschuldigten unter Übergabe dessen Telefonnummer "Telefonsex" zu machen, stellt auch unter Berücksichtigung der geänderten und liberaleren sittlichen Maßstäbe eine Äußerung und ein Verlangen dar, die den sozialen Anspruch des Mädchens völlig missachtet und kundtut und deutlich impliziert, der Beschuldigte schätze das Mädchen als eine Person ein, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (BGH, NStZ 92, 33, 34).

  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02
    So auch der 4. Strafsenat im Urteil vom 15.10.1987 (NStZ 88, 69).

    Urteil vom 15.10.1987, BGHSt 35, 76 ff [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87] : Der Angeklagte hatte vier junge Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren zu Unrecht verdächtigt, ihm Geld aus der Geldbörse entwendet zu haben, die er in drei Fällen absichtlich auf den Gehweg gelegt hatte, um die (zutreffende) Behauptung der Mädchen, das sei nicht der Fall, jeweils zum Anlass zu nehmen, sie unter der Vorspiegelung, er wolle das entwendete Geld suchen, abzutasten, in drei Fällen auch unter der Kleidung.

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage der Neuregelung gerade des Abschnitts "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" ausgeführt, dass eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an oder vor einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann möglich sei, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthalte (vgl. hierzu BGH StZ 1986, 453, NJW 1986 2442).

    Der 3. Strafsenat des BGH hält aufgrund der Neuregelung des Sexualstrafrechts eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre des Tatopfers enthält (BGH NStZ 1986, 453).

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

    Auszug aus LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02
    Urteil vom 25.07.1989, NJW 89, 3029 f.: Der Angeklagte, der versucht hatte, durch die Hecke eines Schwimmbades Mädchen zu fotografieren, trat danach an eine Zwölfjährige heran, als diese an ihrem Fahrrad hantierte.
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Damit ist die Frage einer Verletzung der sogenannten "Geschlechtsehre" berührt und für die weitere Beurteilung zu beachten, dass sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen nach herrschender Meinung nur dann eine tatbestandliche Beleidigung beinhalten, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter ergeben, mithin in dem konkreten Verhalten eine herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. etwa BGH NStZ 1986, 453 f.; 2007, 217, 218; Fischer, a. a. O., § 185 Rdn. 11 m. w. N.; eingehend auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 f.; LG Freiburg NJW 2002, 3645 ff.).
  • VG Düsseldorf, 12.02.2014 - 31 K 3347/13

    Disziplinarverfahren; Ermittlungsergebnis; Gewaltphantasien;

    vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91 -, NStZ 1992, 33; zusammenfassend auch LG Freiburg, Beschluss vom 3. September 2002 - 5 Qs 69/02 -, NJW 2002, 3645; ferner Hilgendorf, in: LK, 11. Aufl. (Stand: März 2005), § 185 Rdnrn. 28 ff.; Lenckner/Eisele, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 185 Rdnr. 4.
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