Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 5 S 5159/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 SchwarzArbG, § 22 SchwarzArbG, § 33 Abs 1 Nr 2 FGO, § 328 Abs 1 S 1 AO, § 331 AO
Durchsuchungsbeschluss zur Durchsetzung der Prüfungsrechte nach § 4 SchwarzArbG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Durchsuchungsbeschluss zur Durchsetzung der Prüfungsrechte nach § 4 SchwarzArbG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit für den Erlass eines Beschlusses zur Durchsuchung der Geschäftsräume nach § 4 SchwarzArbG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuständigkeit für den Erlass eines Beschlusses zur Durchsuchung der Geschäftsräume nach § 4 SchwarzArbG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG Baden-Württemberg, 23.04.1993 - 9 V 11/93
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 5 S 5159/14
In allen anderen Fällen ist das Finanzgericht hierfür zuständig (Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.4.1993 - 9 V 11/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 804;… Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, 12. Auflage München 2014, § 287 Rn. 18;… Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 287 Rn. 23).
- FG Münster, 23.01.2018 - 10 V 3258/17
Antrag eines Hauptzollamts auf Anordnung einer Durchsuchung nach den Vorschriften …
außerdem auf eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 26.8.2014 (5 S 5159/14, EFG 2014, 2018).In diesen Fällen bleibt es bei der Zuständigkeit der Finanzgerichte (so BFH…, Beschluss vom 8.11.2005 VII B 249/05, BFH/NV 2006, 151, für den Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung nach § 210 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung -AO--; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.4.1993 9 V 11/93, EFG 1993, 804, für den Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung zur Wegnahme einer nach § 97 AO vorzulegenden Urkunde; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.8.2014 5 S 5159/14, EFG 2014, 2018, für den hier in Rede stehenden Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 SchwarzArbG).
angeführten Beschluss vom 26.8.2014 (5 S 5159/14, EFG 2014, 2018) demgegenüber davon aus, dass das Gericht auf einen entsprechenden Antrag der Zollbehörden hin zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 SchwarzArbG vorliegen, und, wenn das der Fall ist, eine Durchsuchung anzuordnen hat.