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   FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 5 S 5159/14   

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https://dejure.org/2014,28839
FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 5 S 5159/14 (https://dejure.org/2014,28839)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2014 - 5 S 5159/14 (https://dejure.org/2014,28839)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2014 - 5 S 5159/14 (https://dejure.org/2014,28839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für den Erlass eines Beschlusses zur Durchsuchung der Geschäftsräume nach § 4 SchwarzArbG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit für den Erlass eines Beschlusses zur Durchsuchung der Geschäftsräume nach § 4 SchwarzArbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.1993 - 9 V 11/93
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 5 S 5159/14
    In allen anderen Fällen ist das Finanzgericht hierfür zuständig (Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.4.1993 - 9 V 11/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 804; Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, 12. Auflage München 2014, § 287 Rn. 18; Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 287 Rn. 23).
  • FG Münster, 23.01.2018 - 10 V 3258/17

    Antrag eines Hauptzollamts auf Anordnung einer Durchsuchung nach den Vorschriften

    außerdem auf eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 26.8.2014 (5 S 5159/14, EFG 2014, 2018).

    In diesen Fällen bleibt es bei der Zuständigkeit der Finanzgerichte (so BFH, Beschluss vom 8.11.2005 VII B 249/05, BFH/NV 2006, 151, für den Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung nach § 210 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung -AO--; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.4.1993 9 V 11/93, EFG 1993, 804, für den Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung zur Wegnahme einer nach § 97 AO vorzulegenden Urkunde; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.8.2014 5 S 5159/14, EFG 2014, 2018, für den hier in Rede stehenden Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 SchwarzArbG).

    angeführten Beschluss vom 26.8.2014 (5 S 5159/14, EFG 2014, 2018) demgegenüber davon aus, dass das Gericht auf einen entsprechenden Antrag der Zollbehörden hin zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 SchwarzArbG vorliegen, und, wenn das der Fall ist, eine Durchsuchung anzuordnen hat.

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