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   BayObLG, 27.06.2000 - 5St RR 122/2000   

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https://dejure.org/2000,3230
BayObLG, 27.06.2000 - 5St RR 122/2000 (https://dejure.org/2000,3230)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 5St RR 122/2000 (https://dejure.org/2000,3230)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 5St RR 122/2000 (https://dejure.org/2000,3230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    StGB § 184 Abs. 3 Nr. 1
    Begriff des Verbreitens pornographischer Schriften über Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision; Kinderpornographische Schriften; Versand via Internet; Versand per E-Mail; Tatbestand des Verbreitens; Verletzung materiellen Rechts

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    StGB § 184 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184 Abs. 3 Nr. 1
    Verbreitung pornographischer Schriften über Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Weiterleitung und Empfang kinderpornografischer Schriften per E-Mail

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2911
  • StV 2001, 16
  • MMR 2000, 758
  • ZUM 2000, 1097
  • BayObLGSt 2000, 87
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    In der elektronischen Übermittlung einer E-Mail mit kinderpornographischem Inhalt (im Text der E-Mail oder in einem ihr beigefügten Dateianhang) an einen anderen liegt die Verschaffung des Besitzes an einer kinderpornographischen Schrift i.S.v. § 184b Abs. 2 StGB (vgl. Ziegler in BeckOK-StGB, § 184b Rn. 12; zu § 184 Abs. 3 StGB aF bereits BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 5 St RR 122/00, NJW 2000, 2911, 2912).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Darauf, ob die übertragene Datei auf einem (permanenten) Speichermedium gespeichert wird (vgl. BayObLG NJW 2000, 2911; Derksen NJW 1997, 1878, 1881; Pelz wistra 1999, 53, 54; weiter differenzierend Hilgendorf JuS 1997, 323, 330 - der ein aktives Tun des Anbieters fordert - und Cornils JZ 1999, 394, 397; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ 1999, 356, 358 und wohl auch KG, Beschl. vom 5. September 1997 - 5 Ws 532197 -, die auch eine Speicherung nicht ausreichen lassen) kommt es deshalb nicht an.
  • BayObLG, 06.11.2001 - 5St RR 288/01

    Vertrieb von Tonträgern mit volksverhetzendem Liedgut

    Verbreiten bedeutet die mit einer körperlichen Weitergabe der Schrift verbundene Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Schrift ihrer Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wobei dieser nach Zahl und Individualität so groß sein muss, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (BGHSt 13, 257/258; BayObLG NStZ 1996.- 436/437; StV 2001, 16/17).
  • BayObLG, 14.05.2004 - 4St RR 52/04

    Rechtmäßigkeit der Gleichstellung der verbotswidrigen Einstellung von Texten in

    Im Übrigen fehlen auch jegliche Feststellungen dafür, dass der Inhalt der Web-Site des Angeklagten im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayPrG verbreitet wurde (vgl. zum Begriff des Verbreitens von Dateien BGHSt 47, 55, 58/59 und BayObLG NJW 2000, 2911 ).
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