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   BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81   

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https://dejure.org/1981,13804
BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81 (https://dejure.org/1981,13804)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1981 - 5 StR 435/81 (https://dejure.org/1981,13804)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1981 - 5 StR 435/81 (https://dejure.org/1981,13804)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ziel der Täuschungsabsicht bei Missbrauch von Ausweispapieren - Vermögensgefährdung durch den Diebstahl von Scheckvordrucken - Verwertung von durch Diebstahl erlangten Scheckvordrucken und Sparbüchern als Nachtat des Diebstahls

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81
    Die zum Tatbestand des § 281 StGB gehörende Täuschungsabsicht muß auf eine Identitätsvorspiegelung gerichtet sein (BGHSt 16, 33, 34; BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68 -, bei Dallinger in MDR 1969, 360).
  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 147/72

    Legitimationswirkung des Sparbuchs

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81
    Die Abhebungen von den Sparkonten verwirklichten jedenfalls deswegen neues Unrecht, weil sie jedesmal über den nach § 22 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes ohne vorherige Kündigung verfügbaren Betrag hinausgingen und die Auszahlung ungekündigten Sparkapitals an einen Nichtberechtigten nicht guthabenmindernd wirkt, sondern zu Lasten der Sparkasse geht (BGHZ 64, 278).
  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81
    Die mit dem Fälschen der Vordrucke und dem Herstellen unechter Vollmachten verübten Urkundenfälschungen hatten nicht dieselbe Angriffsrichtung wie die Vortaten, sondern verletzten jeweils ein neues Rechtsgut, nämlich die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs (BGHSt 2, 50, 52).
  • BGH, 05.04.1961 - 2 StR 71/61
    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81
    Die zum Tatbestand des § 281 StGB gehörende Täuschungsabsicht muß auf eine Identitätsvorspiegelung gerichtet sein (BGHSt 16, 33, 34; BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68 -, bei Dallinger in MDR 1969, 360).
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Der Angeklagte hat in allen fünf Fällen jeweils zur Täuschung über seine Identität (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 5. April 1961 - 2 StR 71/61, BGHSt 16, 33, 34; vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, bei Dallinger, MDR 1969, 360; vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81) ein für einen anderen ausgestelltes echtes Ausweispapier gebraucht, um einen Vertragspartner zu einem rechtserheblichen Verhalten zu veranlassen.
  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 146/19

    Gebrauchen eines Ausweispapiers durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung des

    Der Angeklagte hat in allen fünf Fällen jeweils zur Täuschung über seine Identität (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 5. April 1961 - 2 StR 71/61, BGHSt 16, 33, 34; vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, bei Dallinger, MDR 1969, 360; vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81) ein für einen anderen ausgestelltes echtes Ausweispapier gebraucht, um einen Vertragspartner zu einem rechtserheblichen Verhalten zu veranlassen.
  • OLG Stuttgart, 27.08.2013 - 2 Ss 349/13

    Missbrauch von Ausweispapieren: Auslage eines für eine andere Person

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 281 StGB nur anwendbar, wenn der für eine andere Person ausgestellte Ausweis dazu benutzt wird, den Irrtum zu erwecken, der Benutzende sei die Person, für die der Ausweis ausgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 5. April 1961, 2 StR 71/61, BGHSt 16, 33, 34; BGH, Urteil vom 15. November 1968, 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278 Rn. 10, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 27. Januar 1971 - 3 StR 319/70, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 3. November 1981, 5 StR 435/81, bei Holtz, MDR 1982, 280).
  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

    Danach enthält die Vorlage eines Schecks die Behauptung, sein Inhalt entspreche dem Willen des Ausstellers (BGH NJW 1969, 1260, 1261; BGH, Urteil vom 4. November 1955 - 5 StR 200/55; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81 bei Holtz, MDR 1982, 280).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86

    Bankrott als mitbestrafte Nachtat der Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für

    In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371).
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