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   BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65   

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https://dejure.org/1966,3308
BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65 (https://dejure.org/1966,3308)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1966 - 5 StR 513/65 (https://dejure.org/1966,3308)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1966 - 5 StR 513/65 (https://dejure.org/1966,3308)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betruges und Unterschlagung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen Rechts - Voraussetzungen für die Verlesung der kriminalpolizeilichen Vernehmung in der Hauptverhandlung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65
    Besteht die Vermögensverfügung des Getäuschten wie hier in der Stundung einer Forderung, so verursacht sie ihm nur dann einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, wenn seine Forderung durch die Stundung an wirtschaftlichem Wert verliert (BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51].
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65
    Bei solcher Sachlage wird durch die Bestrafung wegen Untreue die Unterschlagungshandlung mit abgegolten (BGH GA 1955, 271/272; BGHSt 8, 254, 260) [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55].
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65
    Denn entscheidend dafür, ob das Vermögen der Kraftfahrzeugerwerber durch die Gefahr etwaiger Herausgabeansprüche seitens der Saarfinanz GmbH beeinträchtigt gewesen sein könnte, sind nach der von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs letztlich die beteiligten Personen, das Handelsobjekt und die sonstigen Umstände, unter denen sich die Veräußerung und der Erwerb der unterschlagenen Sache abgespielt haben (BGHSt 15, 83, 87) [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60].
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65
    Außerdem besteht auch ein allgemeines Interesse daran, daß der an sich aussagepflichtige Zeuge ohne seine bewußte Zustimmung nicht zur Aussage gegen einen Angehörigen gezwungen wird (BGHSt 12, 235, 239) [BGH 08.12.1958 - GSSt - 3/58].
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65
    Wie der Revision zuzugeben ist, kann eine Vermögensschädigung des gutgläubigen Erwerbers einer unterschlagenen Sache allerdings schon dann vorliegen, wenn er im Zeitpunkt der Verfügung der Gefahr ausgesetzt ist, daß der Voreigentümer ihm sein Eigentum streitig machen und er genötigt sein wird, sein Recht gerichtlich oder außergerichtlich zu verteidigen (BGHSt 1, 92 ff; 3, 370 ff [BGH 09.01.1953 - 1 StR 623/52]).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65
    Mit ihren - in diesem Zusammenhange erhobenen - bloßen Protokollrügen kann die Revision nicht gehört werden (BGHSt 7, 162, 163) [BGH 01.02.1955 - 5 StR 678/54].
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65
    Wie der Revision zuzugeben ist, kann eine Vermögensschädigung des gutgläubigen Erwerbers einer unterschlagenen Sache allerdings schon dann vorliegen, wenn er im Zeitpunkt der Verfügung der Gefahr ausgesetzt ist, daß der Voreigentümer ihm sein Eigentum streitig machen und er genötigt sein wird, sein Recht gerichtlich oder außergerichtlich zu verteidigen (BGHSt 1, 92 ff; 3, 370 ff [BGH 09.01.1953 - 1 StR 623/52]).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65
    Wie der Revision zuzugeben ist, kann eine Vermögensschädigung des gutgläubigen Erwerbers einer unterschlagenen Sache allerdings schon dann vorliegen, wenn er im Zeitpunkt der Verfügung der Gefahr ausgesetzt ist, daß der Voreigentümer ihm sein Eigentum streitig machen und er genötigt sein wird, sein Recht gerichtlich oder außergerichtlich zu verteidigen (BGHSt 1, 92 ff; 3, 370 ff [BGH 09.01.1953 - 1 StR 623/52]).
  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Urteil vom 8. Februar 1966 (5 StR 513/65) dazu ausgeführt (vgl. bei Dallinger NDR 1966, 384):.
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Inzwischen hat die Rechtsprechung mehrfach offengelassen, ob die Verlesung von Vernehmungsniederschriften zulässig ist, wenn ein Zeuge, der in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann (§ 251 Abs. 2 StPO), bei einer früheren Vernehmung als Zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden ist (vgl. BGH Urt. vom 8. Februar 1966 - 5 StR 513/65 - S. 5, 6, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 384, in dem hier in Betracht kommenden Ausschnitt wörtlich wiedergegeben in BGHSt 22, 35, 36 f; BGHSt 22, 35, 37, wo "diesen Erwägungen" des Urteils vom 8. Februar 1966 beigetreten wird; BGH NJW 1973, 1139 [insoweit in BGHSt 25, 176 ff nicht abgedruckt]).
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