Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 634 Abs. 1
Verweigerung der Mängelbeseitigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2001, 646
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98
Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99
Das bloße Bestreiten des gegnerischen Tatsachenvortrages über das Vorhandensein und den Umfang von Mängeln reicht nicht aus, um daraus auf eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung des Unternehmers zu schließen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.1995, NJW-RR 1996, 16, 17, und OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat - IBR 1999, 309 - und 22. Zivilsenat, BauR 1999, 1030 ). - OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94
Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99
Das bloße Bestreiten des gegnerischen Tatsachenvortrages über das Vorhandensein und den Umfang von Mängeln reicht nicht aus, um daraus auf eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung des Unternehmers zu schließen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.1995, NJW-RR 1996, 16, 17, und OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat - IBR 1999, 309 - und 22. Zivilsenat, BauR 1999, 1030 ). - OLG Düsseldorf, 03.11.1998 - 21 U 17/98
Mängelbeseitigung: Wann ist Fristsetzung überflüssig?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99
Das bloße Bestreiten des gegnerischen Tatsachenvortrages über das Vorhandensein und den Umfang von Mängeln reicht nicht aus, um daraus auf eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung des Unternehmers zu schließen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.1995, NJW-RR 1996, 16, 17, und OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat - IBR 1999, 309 - und 22. Zivilsenat, BauR 1999, 1030 ).
- BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01
Nachbesserungsverweigerung
Vielmehr müssen die Gesamtumstände des Falles die Annahme rechtfertigen, daß der Auftragnehmer endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will, so daß es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen lassen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882, 883; s. ferner OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; 1999, 1396 f.; BauR 2001, 646, 647; enger H. Mantscheff, BauR 1996, 338 f.). - OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13
Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!
Dies gilt um so mehr, als dieses Bestreiten der Klägerin im Hinblick auf die Darlegungs- bzw. Beweisfälligkeit der Beklagten für die Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme und die vollständige Beseitigung bzw. Neuvornahme der Werkleistung - auch als zulässiges sog. prozesstaktisches Bestreiten bewertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2009, X ZR 45/07, BauR 2009, 976; BGH, Urteil vom 21.12.2005, VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2001, 21 U 81/01, BauR 2002, 963; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2000, 5 U 146/99, BauR 2001, 646; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 6. - LG Mönchengladbach, 17.01.2014 - 7 O 53/13 Zweifelt der Unternehmer die Feststellungen eines von dem Besteller eingeholten Privatgutachtens über eine Mangelursache an und hält er an seiner Auffassung fest, so liegt darin nicht ohne weiteres eine Verweigerung der Nachbesserung, die eine Fristsetzung entbehrlich macht ( OLG Düsseldorf BauR 2001, 646 ).
Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - L 5 U 146/99 |
Zitiervorschläge
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.09.2001 - L 5 U 146/99 (https://dejure.org/2001,55454)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. September 2001 - L 5 U 146/99 (https://dejure.org/2001,55454)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kein UV-Schutz für einen Amateurfußballspieler in der früheren DDR
- juris (Volltext/Leitsatz)