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   OLG Koblenz, 18.06.1998 - 5 U 1554/97   

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https://dejure.org/1998,7244
OLG Koblenz, 18.06.1998 - 5 U 1554/97 (https://dejure.org/1998,7244)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.06.1998 - 5 U 1554/97 (https://dejure.org/1998,7244)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 5 U 1554/97 (https://dejure.org/1998,7244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847
    Höhe des Schmerzensgeldes bei Androhung der Tötung und anschließendem Todesschuss)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei Androhung der Tötung und anschließendem Todesschuss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld für Erben aufgrund langjähriger Todesdrohung mit anschließendem Todesschuss - Anhaltende, nervliche Belastung durch Todesängste

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1998 - 5 U 1554/97
    Das schon anfänglich vorhandene Wissen Ms, von den Beklagten verfolgt zu werden, ist dafür belanglos, weil die durch das fortgesetzte Verhalten der Beklagten hervorgerufenen seelischen Belastungen keinen einheitlichen Schaden darstellen, sondern jeweils selbständige Bedeutung haben (BGHZ 71, 86, 94; BGHZ 98, 77, 83).
  • BGH, 27.05.1986 - III ZR 239/84

    Verjährung der Schadensersatzansprüche eines Gesellschafters wegen steuerlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1998 - 5 U 1554/97
    Das schon anfänglich vorhandene Wissen Ms, von den Beklagten verfolgt zu werden, ist dafür belanglos, weil die durch das fortgesetzte Verhalten der Beklagten hervorgerufenen seelischen Belastungen keinen einheitlichen Schaden darstellen, sondern jeweils selbständige Bedeutung haben (BGHZ 71, 86, 94; BGHZ 98, 77, 83).
  • OLG Bremen, 16.03.2012 - 3 U 6/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem

    Das Landgericht hat selbst erkannt, dass der Betrag von EUR 50.000,00 eher im oberen Bereich dessen liegt, was Gerichte in Fällen ausgeurteilt haben, in denen der Geschädigte eine Verletzung nur relativ geringe Zeit überlebt hat (vgl. z.B.: LG Limburg Urteil vom 16.05.2007, 2 O 368/06: schwere Verletzungen nach leicht fahrlässigem Verkehrsunfall, dreistündiges Überleben bei Bewusstsein unter Realisierung der lebensbedrohlichen Situation: EUR 4.000,00; OLG Koblenz Urteil vom 18.06.1998, 5 U 1554/97: Mann lebte mehrere Jahre in Todesangst, wird durch Schüsse niedergestreckt und verstirbt einige Tage später: EUR 12.782,00; OLG Naumburg Beschluss vom 07.03.2005, 12 W 118/04: Tod 1 ½ Tage nach brutaler Misshandlung: EUR 20.000,00; OLG Saarbrücken Urteil vom 27.11.2007, 4 U 276/07: Körperverletzung durch einen vorsätzlich herbeigeführtem Verkehrsunfall: EUR 25.000,00; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.09.2010, 12 W 28/10: schwere körperliche Misshandlungen, Opfer überlebte, erlitt aber bleibende Schäden: EUR 35.000,00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2009, 1 U 130/08: fahrlässig herbeigeführter Verkehrsunfall, Schädel-Hirrn-Trauma, schwerer Pflegefall, Geschädigte verstirbt zwei Jahre nach dem Unfall: EUR 75.000,00).
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