Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
PKH-Vergütung: Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nr. 2300 VV RVG; Nr. 2503 VV RVG; Nr. 3100 VV RVG; § 55 RVG
Abzug der vorgerichtlich entstehenden Geschäftsgebühr für Beratungshilfe nach Nr. 2503 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und von Beratungshilfe; Abrechnung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzug der vorgerichtlich entstehenden Geschäftsgebühr für Beratungshilfe nach Nr. 2503 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und von Beratungshilfe; Abrechnung ...
- Anwaltsblatt
§ 1 HG 2010
Anrechnung der "Beratungshilfegebühr" auf Verfahrensgebühr - Judicialis
VV RVG Teil 3 Vorb. 3 Abs. 4; ; VV RVG Nr. 2503; ; VV RVG Nr. 3100
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Beratungs- und die Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Anrechnung nur der Hälfte der Beratungshilfegeschäftsgebühr
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
VB 3 Abs. 4 VV RVG, Nr. 2503 VV RVG
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Prozesskostenhilfe nur in Höhe einer halben Beratungshilfegeschäftsgebühr
Verfahrensgang
- LG Aurich, 14.04.2008 - 2 O 215/07
- OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 431
- NJW-RR 2009, 431 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 2008, 1006
- FamRZ 2009, 538
- AnwBl 2008, 793
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08
Dabei ist es bereits nach dem Wortlaut der Anrechnungsbestimmung ohne Bedeutung, ob die ggf. vom Prozessgegner auf materiellrechtlicher Grundlage zu erstattende Geschäftsgebühr unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar schon beglichen ist (Bundesgerichtshof NJW 2008, S. 1323, 1324). - OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08
Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08
Hinzu kommt, dass die anteilige Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG letztlich darauf hinausliefe, den beigeordneten Rechtsanwalt auf die Geltendmachung eines Anspruchs gegen seinen Mandanten zu verweisen, der wirtschaftlich ohne Wert ist, weil der Mandant ausweislich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht leistungsfähig ist und selbst eine Zwangsvollstreckung gegen ihn regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg hätte (so zu Recht Oberlandesgericht Stuttgart, JurBüro 2008, S. 245, 246. Amtsgericht Bad Iburg, a.a.O.. a.A. Landgericht Osnabrück JurBüro 2008, S. 246).
- OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 8 WF 211/08
Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr …
Diese Rechtsprechung wurde aber zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der später ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der Anrechnungsbestimmung in Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV (u. a. BGH NJW 2008, 1323; NJW-RR 2008, 1095; JurBüro 2008, 469; NJW 2008, 3641) und der hierauf getroffenen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. §§ 45 ff RVG (u. a. OLG Hamm FamRZ 2008, 1764; OLG Schleswig MDR 2008, 947; OLG Oldenburg MDR 2008, 1185; OLG Oldenburg FamRZ 2008, 1765; OLG Oldenburg MDR 2008, 1006; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; OLG Braunschweig AGS 2008, 606) überarbeitet.Danach wurde in Übereinstimmung mit OLG Oldenburg MDR 2008, 1006 entschieden, dass beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BerHG und bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungspflichten für die bedürftige Partei die Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 RVG-VV nicht in Betracht kommt, sondern lediglich die im Rahmen der Beratungshilfe - fiktiv - entstehende Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 RVG-VV anteilig abzuziehen ist (Nr. 2503 Abs. 2 Satz 1 RVG-VV).
Denn der Antrag auf Beratungshilfe gem. § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG kann auch nachträglich gestellt werden, wenn sich der Rechtssuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an einen Rechtsanwalt gewandt hatte (OLG Oldenburg MDR 2008, 1006 m. w. N.).
- OLG Hamm, 28.01.2009 - 6 WF 426/08
PKH: (Keine) Anrechnung fiktiver Geschäftsgebühren
Ob grundsätzlich dann, wenn einer Partei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung gewährt worden ist, eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG ausscheidet, weil regelmäßig die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vorliegen und der Rechtsanwalt verpflichtet ist, den Rechtssuchenden auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen und er im Fall der Versäumung dieser Pflicht nicht die Zahlung einer Geschäftsgebühr verlangen kann (in diesem Sinne OLG Oldenburg, B. v. 23.6.2008, Az. 5 W 34/08, JurBüro 2008, 528 m. w. N.;… vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf a. a. O.), kann daher im vorliegenden Fall dahinstehen.Eine fiktive anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG (in diesem Sinne wohl OLG Oldenburg JurBüro 2008, 528, 529) scheidet deswegen aus, weil das Unterlassen der Beantragung von Beratungshilfe dem Beteiligten zu 1) aus dem von ihm angeführten Gründen nicht vorgeworfen werden kann.
- OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der …
Unterlässt er den gebotenen Hinweis und wird ohne Beratungshilfeschein tätig, so steht ihm lediglich die Gebühr des RVG VV-Nr. 2500 in Höhe von EUR 10,- zu (OLG Oldenburg Beschluss vom 23.06.2008, 5 W 34/08), die nur der Mandant schuldet und die nicht anzurechnen ist.Ob aus der späteren Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gefolgert werden kann, dass regelmäßig bereits vorprozessual die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe erfüllt waren (so OLG Oldenburg Beschluss v. 23.06.2008, 5 W 34/08), erscheint zweifelhaft, mag aber letztlich dahinstehen.
- OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 373/08
Gebühren des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der …
Die Anrechnung kann auch nicht, wie der Antragsteller unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (MDR 2008, 1006) meint, gemäß Nr. 2503 Abs. 2 VV RVG auf eine hälftige Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe beschränkt werden.Denn in der Regel werden dann, wenn einer Partei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung zu bewilligen ist, auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gemäß § 1 BerHG vorliegen, worauf der Rechtsanwalt seinen Mandanten hinweisen muss (OLG Oldenburg, MDR 2008, 1006, juris Rdn. 5 m. w. Nachw.).
- OLG Celle, 24.07.2009 - 2 W 203/09
Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Einer Auffassung nach ist selbst dann, wenn Beratungshilfe tatsächlich nicht oder noch nicht in Anspruch genommen worden ist, lediglich die Hälfte der im Rahmen der Beratungshilfe fiktiv anfallenden Gebühr nach Nr. 2503 VV-RVG abzusetzen (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2008, 1006. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 13. Januar 2009, Az.: 8 WF 211/08, zitiert nach JURIS Rdz. 7 f.. OLG Hamm AGS 2009, 233). - OLG Hamm, 12.02.2009 - 6 WF 475/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Bewilligung …
Der Beteiligte zu 1) wäre deshalb nach Auffassung des Senats, der sich insoweit der Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg (JurBüro 2008, 528) anschließt, bei sachgerechtem Vorgehen gehalten gewesen, den Beklagten auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe hinzuweisen.Dem Festsetzungsantrag des Beteiligten zu 1) ist jedoch deswegen nicht in vollem Umfang zu entsprechen, weil -entsprechend der Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg (JurBüro 2008, 528), der sich der Senat auch in diesem Punkt anschließt - ein anteiliger Abzug der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG vorzunehmen ist.
- OLG Hamm, 28.01.2009 - 6 WF 384/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen …
Ob grundsätzlich dann, wenn einer Partei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung gewährt worden ist, eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG ausscheidet, weil regelmäßig die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vorliegen und der Rechtsanwalt verpflichtet ist, den Rechtssuchenden auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen und er im Fall der Versäumung dieser Pflicht nicht die Zahlung einer Geschäftsgebühr verlangen kann (in diesem Sinne OLG Oldenburg, B. v. 23.6.2008, Az. 5 W 34/08, JurBüro 2008, 528 m. w. N.;… vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf a. a. O.), kann daher im vorliegenden Fall dahinstehen.Eine fiktive anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG (in diesem Sinne wohl OLG Oldenburg JurBüro 2008, 528, 529) scheidet deswegen aus, weil das Unterlassen der Beantragung von Beratungshilfe der Beteiligten zu 1) aus dem von ihr angeführten Gründen nicht vorgeworfen werden kann.
- OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der …
Derartigen Einwendungen ist jedoch im formellen Vergütungsfestsetzungsverfahren zwischen dem Anwalt und der Landeskasse ebenso wenig nachzugehen wie der Frage, ob der Anwalt in diesen Fällen allenfalls auf die Gebühr des RVG VV-Nr. 2500 in Höhe von EUR 10,- zu verweisen ist (OLG Oldenburg Beschluss vom 23.06.2008, 5 W 34/08). - OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09
Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe; …
Der in diesem Punkt anders lautenden Rechtsprechung des 6. Familiensenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. hierzu Beschluss vom 12.02.2009, AZ: 6 WF 475/08, Tz. 10) und einer Reihe von Oberlandesgerichten (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.06.2008, AZ: 5 W 34/08, Tz. 5 = NJW-RR 2009, 431, OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2009, Tz. 8 = OLGR Stuttgart 2009, 222-224 und Beschluss vom 28.10.2008, AZ: 8 W 438/08, Tz. 15 = MDR 2009, 113-114), folgt der Senat nicht. - OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10
Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr
Auch die Anrechnung lediglich einer anteiligen Beratungshilfe-Geschäftsgebühr nach Ziff. 2503 VV RVG (EUR 70,-) kommt nicht in Betracht (so aber OLG Oldenburg, MDR 2008, 1006). - OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der …
- OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen …
- OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 258/08
Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich …
- OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 10 W 120/08
- FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 6/10
Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die …
- FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die …
- OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09
Berechnung zur Vergütung eines Rechtsanwalts i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens
- AG Bad Iburg, 22.01.2009 - 5 F 412/08
Anrechnung einer anteiligen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Rahmen …
Rechtsprechung
KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Kostenfreie Rechtsverfolgung & Profitmöglichkeiten - Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer umfangreichen Abmahntätigkeitbei Zusammenwirken von Rechtsanwalt und Prozessfinanzierer unter Kostenfreistellung des Abmahnenden und zurDarlegungs- und Beweislast hinsichtlich der ...
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 4 UWG
Abmahnmissbrauch bei Verfolgung sachfremder Ziele - Freistellung des Abmahnenden vom Kostenrisiko - openjur.de
- LawCommunity.de
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung, wenn Rechtsanwalt Mandanten von Kostenrisiko freistellt
- stroemer.de
Abmahnmissbrauch im Onlinebereich
- Wolters Kluwer
- kanzlei.biz
Sachfremde Ziele eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
- deno-law.com
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Missbräuchlicher wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag wegen Angebot kostenfreier Rechtsverfolgung nebst Profitmöglichkeit des Gläubigers
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Kostenfreies Abmahnungsangebot ist rechtsmissbräuchlich
- shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile für Shop-Betreiber 2008
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Voraussetzungen für Abmahnungsmissbrauch im Online-Bereich
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnung für mißbräuchlich erklärt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen für Abmahnungsmissbrauch im Online-Bereich
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Kostenfreies Abmahnungsangebot ist rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.12.2007 - 97 O 247/07
- KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Papierfundstellen
- MMR 2008, 742
- MIR 2008, Dok. 214
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
10 Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn ein Rechtsanwalt den Auftraggeber ganz oder teilweise vom Kostenrisiko freistellt (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2007, 56, 57;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Auflage, § 8 Rn. 4.12). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung des konkreten und anderer Verstöße abzustellen; auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter ist in die Betrachtung einzubeziehen (BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Zwar kann eine Missbräuchlichkeit dann vorliegen, wenn eine unverhältnismäßig umfangreiche Abmahntätigkeit in einem Branchenbereich vorliegt, in dem der Abmahner selbst nur marginal tätig ist (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner;… Teplitzky a.a.O. Rdn. 55a).
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
5 Die Frage, ob ein Missbrauch vorliegt, ist - wie jede Prozessvoraussetzung - von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung). - BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02
MEGASALE
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Gelingt es ihm damit, die grundsätzlich für die Klagebefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Kläger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (vgl. BGH GRUR 2006, 243, Rdn. 21 - MEGA SALE). - KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07
Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Missbrauchs trifft den Beklagten (Senat GRUR-RR 2008, 212). - BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
3 Von einem Missbrauch im Sinne besagter Vorschrift ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2006, 244, Rdn. 16 - MEGA SALE; dazu auch Hess, jurisPR-WettbR 6/2006, Anm. 6), so etwa das Interesse, Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (…vgl. Bergmann in: Harte/Henning, UWG, § 8 Rdn. 313, m.w.N.). - LG Berlin, 12.12.2007 - 97 O 247/07
Anforderungen an die wettbewerbsmäßige Ausgestaltung einer Widerrufsbelehrung für …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen 97 des Landgerichts Berlin vom 12. Dezember 2007 - 97 O 247/07 - wird bei einem Wert des Beschwerdeverfahrens bis zu 1.200 EUR auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. - KG, 09.10.2007 - 5 W 264/07
Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidrigen Internetauftritts bei ebay; …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Die Antragstellerin, die zehn Ladengeschäfte in verschiedenen deutschen Großstädten betreibt, ist aber nicht nur "marginal" im vorbezeichneten Sinne tätig (vgl. auch Senat, Beschl. v. 9.10.2007 - 5 W 264/07), selbst wenn sie online nur wenige Schuhe verkaufen sollte. - OLG Hamm, 13.11.1997 - 10 U 153/97
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt es insoweit - wie bei den Prozessvoraussetzungen allgemein (vgl. OLG Hamm FamRZ 1998, 687;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 920 Rn. 9 mit weiteren Nachweisen) - allein auf eine Glaubhaftmachung an (OLG Koblenz GRUR 1979, 496), d. h. auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs. - OLG Koblenz, 09.04.1979 - 6 U 1044/78
- LG Berlin, 20.09.2016 - 15 O 6/16
Spam-Krokodil ist rechtsmissbräuchlich
Allerdings gelten hier die Grundsätze der sekundären Darlegungslast (KG 8.7.2008 - 5 W 34/08, MMR 2008, 742 Rn. 11 - juris;… Seichter aaO Rn 220 mwN): Der Gegner ist in aller Regel nicht in der Lage, näher zum Mandatsverhältnis vorzutragen. - KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei …
Bei einem solchen Modell der Rechtsverfolgung steht zu vermuten, dass die Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden als zur Erzielung von Einnahmen des Gläubigers und seines Anwalts (Senat, 5 W 34/08, Beschluss vom 8.7.2008).Hier kommt jedoch - wie bereits in dem oben genannten Verfahren 5 W 34/08 des hiesigen Prozessbevollmächtigten für eine andere Mandantin - entscheidend dazu, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit der M. -P. - und B. GmbH (im Folgenden: M.) zusammen arbeitet, deren vormaliger Geschäftsführer H. F. eine kostenfreie Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch die M. unter Einschaltung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin bewarb, wobei anfallende Vertragsstrafen zwischen dem Kunden und der M. hälftig geteilt werden sollten.
- OLG Jena, 06.10.2010 - 2 U 386/10
Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen …
Damit hat die Verfügungsklägerin der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast zu Inhalt und Ausgestaltung des Mandatsverhältnisses (KG MMR 2008, 742) nicht genügt. - LG Berlin, 28.10.2008 - 16 O 263/08
Neue Rechtsprechung zu rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen
Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung des konkreten und anderer Verstöße abzustellen ( BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung - KG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 5 W 34/08). - LG Berlin, 20.10.2011 - 52 O 94/11
Unterlassungsanspruch wegen einer Markenrechtsverletzung eines eBay-Verkäufers
Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin mit ihrer Abmahnung sachfremde Ziele verfolgt hätte oder beherrschendes Motiv für die Abmahnung das Interesse gewesen wäre, Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch besonderes hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (KG MMR 2008, 742).