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   OLG Köln, 17.03.2004 - 5 W 45/04   

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https://dejure.org/2004,8820
OLG Köln, 17.03.2004 - 5 W 45/04 (https://dejure.org/2004,8820)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2004 - 5 W 45/04 (https://dejure.org/2004,8820)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2004 - 5 W 45/04 (https://dejure.org/2004,8820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung; Bestimmung der Zuständigkeit anhand eines bindenden Verweisungsbeschlusses; Beurteilung der objektiven Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • Judicialis

    ZPO § 800 III; ; ZPO § 797 V

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 800 Abs. 3 § 797 Abs. 5
    Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung des persönlichen Anspruchs aufgrund einheitlicher dinglicher und persönlicher Unterwerfungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94

    Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 5 W 45/04
    Streitgegenstand der Klage ist also die gänzliche und endgültige Vernichtung der Vollstreckbarkeit der Titel (vgl. dazu BGH NJW 95, 3318) und nicht etwa beschränkt auf den titulierten persönlichen Anspruch, wie das Landgericht Berlin zu meinen scheint.
  • OLG Hamm, 03.08.2015 - 32 Sa 31/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage gegen die Vollstreckung aus

    Rechtsprechung und ein Teil der Literatur nehmen demgegenüber jedenfalls dann, wenn die Klage sich sowohl gegen die Vollstreckung aus dem dinglichen wie gegen die Vollstreckung aus dem persönlichen Anspruch richtet, einen einheitlichen Gerichtsstand nach § 800 Abs. 3 ZPO an dem Ort an, an dem das Grundstück belegen ist (OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 5 W 45/04, BeckRS 2004, 08376; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19. März 2003 - 13 AR 6/03, 13 AR 06/03 -, juris; BayOblG, Beschluss vom 18.04.2002 - 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295, 1296; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2000 - 4 W 43/99, NJW-RR 2001, 1728; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 800 ZPO Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 800 ZPO Rn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 800 ZPO Rn. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 800 ZPO Rn. 7; offenlassend: OLG Hamm, Urteil vom 26.4.2004 - 5 U 28/04, NJOZ 2004, 1960, 1961).
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