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   KG, 15.12.2004 - 5 Ws 169/04 REHA   

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https://dejure.org/2004,6619
KG, 15.12.2004 - 5 Ws 169/04 REHA (https://dejure.org/2004,6619)
KG, Entscheidung vom 15.12.2004 - 5 Ws 169/04 REHA (https://dejure.org/2004,6619)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA (https://dejure.org/2004,6619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Dauer der Freiheitsentziehung durch die Einweisung eines Jugendlichen in einen Geschlossenen Jugendwerkhof der ehemaligen DDR; Antrag auf Abänderung des Beschlusses in einer Rehabilitationssache

  • Wolters Kluwer

    Erstattung notwendiger Auslagen für die unrechtmäßige Einweisung in ein Jugendheim ; Rehabilitation eines zu Unrecht in eine Jugendhilfeeinrichtung der ehemaligen DDR untergebrachten Jugendlichen; Menschenrechtsverletzungen in einem Jugendheim wegen erfolgter Übergriffe ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rehabilitierung; Jugendwerkhof; Menschenrechtsverletzung; Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit der Rehabilitierungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Unterbringung von Jugendlichen im ehem. Jugendwerkhof Torgau war grundsätzlich rechtsstaatswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StrRehaG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1, 2
    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen der Unterbringung von Jugendlichen im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau zu Zeiten der ehemaligen DDR

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Es mache sich die Sachverhaltsdarstellung des den Beschwerdeführer betreffenden Beschlusses des Kammergerichts vom 15. Dezember 2004 (5 Ws 169/04 REHA) zu Eigen.
  • KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Jugendwerkhof der

    Der Beschluß des Senats vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - (ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469) läßt sich auch dann nicht auf einen der anderen Jugendwerkhöfe der ehemaligen DDR übertragen, wenn die tatsächlichen Unterbringungsverhältnisse denen in Torgau gleichkommen.

    Denn mit der Einweisung in einen Jugendwerkhof ist eine Freiheitsentziehung im weiteren Sinne angeordnet worden (vgl. OLG Naumburg OLG-NL 1996, 70-71 = NJ 1996, 157 = VIZ 1996, 303; Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469; VIZ 1997, 663; Beschluß vom 27. Mai 2003 - 5 Ws 102/03 REHA -).

    Diese Sonderzuständigkeit, auch die Aufnahme im Einzelfall anzuordnen, hatte sich das Ministerium in § 2 Abs. 3 Satz 4 ausschließlich für den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau vorbehalten (vgl. Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469).

    Eine Ausnahme hat der Senat ausschließlich für den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau angenommen, weil diesem unter den Jugendwerkhöfen eine Sonderstellung als außerordentliches Disziplinierungsmittel zukam (vgl. Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469).

    Der Beschluß des Senats vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - (ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469) ist keineswegs nur darauf gestützt, daß jeder Untergebrachte dort menschenunwürdig behandelt worden ist - also auf eine rein tatsächliche Betrachtungsweise, wie es die Generalstaatsanwaltschaft und ihr folgend das Landgericht mit der Formulierung, der Entscheidung des Senats liege eine "Behauptung" zugrunde, anzunehmen scheinen.

  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass das Kammergericht die Einweisung dennoch aufgrund der damit verbundenen - möglicherweise planmäßig - menschenverachtenden Folgen als unverhältnismäßig erachtet oder die Einweisung - wie in der "Torgau"-Entscheidung (KG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA -, juris) - unabhängig von den Gründen für die Anordnung als sachfremd oder sonst rechtsstaatswidrig ansieht.
  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines

    Da es sich bei der Heimunterbringung um eine behördlich angeordnete Maßnahme handelt (§ 2 Abs. 1 StrRehaG), kommt es für die Zuständigkeit nach § 8 Abs. 1 StrRehaG auf den Sitz der Behörde an, die die Entscheidung getroffen hat (vgl. Senat NJ 2005, 469 = ZOV 2005, 289).
  • OLG Naumburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reh) 36/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungsfähigkeit der Zwangseinweisung

    Auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 13 Abs. 4 StrRehaG (was im Übrigen auch die vorhergehende Entscheidung zur Erziehung im Jugendwerkhof Torgau zeigt, KG Berlin, Beschl. v. 15.12.2004 - 5 Ws 169/04 REHA), kommt nicht in Betracht.
  • LG Cottbus, 18.07.2016 - 36 BRH 22/15

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Zulässigkeit eines Zweitantrages;

    Insoweit erfolgte eine Rehabilitierung des Betroffenen durch Beschluss des Kammergerichts vom 15. Dezember 2004 (5 Ws 169/04 REHA).
  • KG, 29.04.2013 - 2 Ws 171/13
    Im Übrigen ist - wie bereits ausgeführt - Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche (einschließlich Spezialheimen) untergebracht waren, nur die Einweisungsentscheidung als solche, nicht aber deren Folgen (vgl. OLG Rostock OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 8; Senat, Beschlüsse vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 - REHA, 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA - a. A. Mützel ZOV 2011, 106, 108 f.; zum Sonderfall des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - = NJ 2005, 469 ).
  • KG, 06.08.2010 - 2 Ws 28/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung Jugendlicher in dem Arbeits- und

    Auch in einem von der Abteilung Jugendhilfe unter Mitwirkung der Abteilungen Erziehung, Hauptschulinspektion, Ökonomie (Fachgebiet Sonderschulwesen, Sektor Arbeit und Recht) verfaßten Katalog für Maßnahmen auf dem Gebiet der Volksbildung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (BArch 2/27227) wird einerseits die Wirksamkeit von Einweisungen in das Erziehungskommando Rüdersdorf betont und mit dem Jugendwerkhof Torgau verglichen (vgl. zur Rechtstaatswidrigkeit dieses Jugendwerkhofs Senat, Beschluß vom 15. Dezember 2004, 5 Ws 169/04 REHA).
  • KG, 10.12.2019 - 7 Ws 8/19

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungsfähigkeit von Zwangseinweisungen

    Unabhängig von den Anordnungsgründen kommt eine Rehabilitierung auch dann in Betracht, wenn die Einweisung aufgrund generell-systematischer Menschenrechtsverletzungen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen und rechtstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (vgl. KG, Beschluss vom 15. Dezember 2004, ZOV 2005, 289 sowie Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2019, ZOV 2019, 16).
  • KG, 30.07.2021 - 7 Ws 1/21

    Rehabilitierung aufgrund Unterbringung unter Aufhebung der Bewegungsfreiheit in

    Unabhängig von den Anordnungsgründen kommt eine Rehabilitierung auch dann in Betracht, wenn die gerichtlich oder behördlich veranlasste Einweisung Betroffener aufgrund generell-systematischer Menschenrechtsverletzungen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (vgl. KG, Beschluss vom 15. Dezember 2004, ZOV 2005, 289 sowie Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2019, ZOV 2019, 16).
  • KG, 18.12.2019 - 7 Ws 2/19

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Unterbringung in Jugendwerkhof der DDR

  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 383/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen bei Heimunterbringung

  • LG Berlin, 11.06.2020 - (551 Rh) 152/17
  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 181/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Kinderheim der früheren

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