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   VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937   

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VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937 (https://dejure.org/2014,41372)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937 (https://dejure.org/2014,41372)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 5 ZB 13.1937 (https://dejure.org/2014,41372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berichtigung des Melde- und Passregisters; Befugnis zum Führen eines Doktorgrades ohne Zusatz; Doktortitel einer Privatschule in der Schweiz; McKenzie International Business School MBS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Eintragung eines in der Schweiz erworbenen akademischen Grades im Melde- und Passregister von Amts wegen; Einziehung von Personalausweis und Reisepass

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung des Melde- und Passregisters; Befugnis zum Führen eines Doktorgrades ohne Zusatz; Doktortitel einer Privatschule in der Schweiz; McKenzie International Business School MBS

  • rechtsportal.de

    Löschung einer Eintragung eines in der Schweiz erworbenen akademischen Grades im Melde- und Passregister von Amts wegen; Einziehung von Personalausweis und Reisepass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Auch das vom Kläger im Zusammenhang mit Verfahrensmängeln (dazu unten 5.) genannte Urteil des EuGH vom 31. März 1993 (Rs C-19/92, NVwZ 1993, 661) gibt in diesem Zusammenhang nichts her, weil ihm gerade nicht entnommen werden kann, dass nicht geprüft werden dürfte, ob ein erworbener Titel mit einer nunmehr erstrebten Abkürzung im Herkunftsland des Titels ohne Einschränkungen geführt werden kann.

    Der EuGH habe den Prüfungsumfang bei im EG-Ausland erworbenen akademischen Graden in der Rechtssache C 19/92 reduziert.

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Deshalb muss das Gericht in den Entscheidungsgründen für die Beteiligten und zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach seiner Meinung dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (BVerwG vom 18.10.2006, NVwZ 2007, 216/218).

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat ( BVerwG v. 18.10.2006 - 9 B 6/06 - NVwZ 2007, 216/218; BVerwG B.v. vom 25.10.2011 - 3 B 17/11 - juris m.w.N.) Davon kann vorliegend nicht ausgegangen werden.

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 335/98

    Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungspflicht für das Führen des ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    b) Der Kläger rügt weiter, das Verwaltungsgericht sei von der "einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 2 BvR 335/98, abgewichen".
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung stellt nämlich kein Mittel dar, um insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in einer mündlichen Verhandlung zu kompensieren (BVerwG vom 3.7.1998 - 6 B 67.98 - juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat ( BVerwG v. 18.10.2006 - 9 B 6/06 - NVwZ 2007, 216/218; BVerwG B.v. vom 25.10.2011 - 3 B 17/11 - juris m.w.N.) Davon kann vorliegend nicht ausgegangen werden.
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 5 ZB 08.838

    Personalausweis; Eintragung eines ausländischen Doktorgrades; slowakischer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Es gibt keinen Grundsatz oder eine Regelung des europäischen Rechts, wonach auch eine gerade nicht verliehene (oder allgemein verwendbare) Abkürzung (nämlich "Dr.") in einem anderen Mitgliedstaat zur Führung zugelassen werden müsse (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2009 - 5 ZB 08.838 - juris Rn. 15).
  • VG München, 18.01.2011 - M 25 S 10.3067

    Keine Führungsbefugnis des Doktortitels

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937
    Einen hiergegen gestellten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. Januar 2011 ab (Az. M 25 S 10.3067).
  • VG Regensburg, 21.04.2021 - RO 9 K 20.76

    Änderung der Angaben über Familienstand im Melderegister

    Nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Meldegesetz (MeldeG) wird das Melderegister im öffentlichen Interesse geführt, um die Aufgabenerfüllung der Meldebehörden zu ermöglichen (BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 5 ZB 13.1937 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Im Rahmen ihrer bestehenden melderechtlichen Zuständigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 5 ZB 13.1937 - juris Rn. 14) und zur Erfüllung ihrer im öffentlichen Interesse liegenden Ordnungsaufgaben (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - NJW 2002, 2579/2580) hat die Beklagte eine melderechtliche und keine personenstandsrechtliche Entscheidung getroffen.

  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 5 ZB 15.142

    Fortschreibung des Melderegisters - Verhältnis von Melderecht und

    Nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 MeldeG wird das Melderegister im öffentlichen Interesse geführt, um die Aufgabenerfüllung der Meldebehörden zu ermöglichen (BayVGH, B. v. 9.12.2014 - 5 ZB 13.1937 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Der Beklagte hat im Rahmen seiner bestehenden melderechtlichen Zuständigkeit (vgl. BayVGH, B. v. 9.12.2014 - 5 ZB 13.1937 - juris Rn. 14) und zur Erfüllung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Ordnungsaufgaben (vgl. BVerwG, U. v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - NJW 2002, 2579/2580) eine melderechtliche und keine personenstandsrechtliche Entscheidung getroffen.

  • VG Lüneburg, 31.03.2016 - 6 A 15/16

    Ausländisch; China; Doktor; Doktortitel; Dr.; Eintragung; Passregister;

    Die Eintragung in das Register stellt ein schlicht-hoheitliches Handeln ohne Regelungscharakter dar (vgl. jeweils zum Melderegister: Bay. VGH, Beschl. v. 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937 -, juris, Rn. 11 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 25.04.2014 - 11 ME 64/14 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Ein ausländischer Doktorgrad ist allerdings nur eintragungsfähig, wenn der Betroffene berechtigt ist, ihn in der Bundesrepublik ohne Zusätze zu führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 -, juris, Rn. 12; Hess. VGH, Urt. v. 13.05.2015 - 8 A 644/14 -, juris, Rn. 42; VG München, Urt. v. 17.07.2013 - M 25 K 10.3314 -, juris, Rn. 20, bestätigt durch Bay. VGH, Beschl. v. 09.12.2014 - 5 ZB 13.1937 -, juris, Rn. 16; Ziff. 4.1.3 PassVwV).

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