Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 07.12.2018 - 5/35 StL 8/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Berufsrechtliche Sanktionen trotz Selbstanzeige
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
Erforderlichkeit einer berufsgerichtlichen Maßnahme neben der verhängten Strafe …
Die Ausschließung aus dem Beruf setzt unter Berücksichtigung von Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung der Berufausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG u.a. voraus, dass das Verhalten des Steuerberaters unter Berücksichtigung der Gesamtumstände seiner Berufsausübung und seiner Persönlichkeit die sichere Prognose von auch künftig schwerwiegenden Gefahren für die (Steuer-) Rechtspflege begründet und er für den Beruf untragbar ist (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 5/35 StL 8/18).Rn. 22 Ein befristetes Berufsverbot ist insbesondere zu erwägen, wenn in dem Verhalten des Steuerberaters eine innere Einstellung zur (Steuer-) Rechtsordnung und zu dem Beruf des Steuerberaters erkannt werden kann, die als Gleichgültigkeit gegenüber den (berufs-) rechtlichen Anforderungen zu werten ist und im Interesse des rechtssuchenden Publikums zur Einwirkung auf den Steuerberater ein (zeitweises) Berufsverbot erzwingt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 5/35 StL 8/18; LG Frankfurt, Urteil vom 4. Mai 2018 - 5/35 StL 13/17).
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