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| BSG, 05.12.1989 - 5/4a RJ 67/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur notwendigen Beiladung bei Zuständigkeit zweier Landesversicherungsanstalten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beiladung - Landesversicherungsanstalt - Zuständigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Notwendige Beiladung einer Landesversicherungsanstalt
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 18.03.1986 - S 2 J 369/84
- LSG Rheinland-Pfalz, 13.04.1987 - L 2 J 87/86
- BSG, 05.12.1989 - 5/4a RJ 67/87
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87
Erwerbsunfähigkeitsrente im Anschluß an Rehabilitationsmaßnahme
Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 4a RJ 67/87
Während das Unterlassen der sogenannten echten notwendigen Beiladung (§ 75 Abs. 2 1. Alternative SGG) von Amts wegen auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen ist, ist das Unterlassen der sogenannten unechten notwendigen Beiladung (§ 75 Abs. 2 2. Alternative SGG) nur auf Rüge hin zu beachten (…BSG SozR 1500 § 75 Nr. 47; SozR 2200 § 1241d Nr. 14). - BSG, 10.03.1982 - 5b/5 RJ 160/80
Anwendung des SGG Paragraph 146 auf Übergangsgeld
Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 4a RJ 67/87
Während man früher angenommen hat, daß dieses vorgezogene Übg von dem Träger zu zahlen ist, der die Rentenleistung zu erbringen hat (BSG Nrn 19 und 33 zu § 1241 RVO), ist nach Inkrafttreten des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes (Reha-AnglG) davon auszugehen, daß für die Zahlung auch dieses Übg der Träger zuständig ist, der die Maßnahme durchgeführt hat (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 6).
- BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Gleichwohlgewährung - …
Entscheidungserheblich ist auch nicht, daß die Rüge fehlender Beiladung nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG) erfolgt ist (…zur Rügepflicht im Falle der sogenannten unechten notwendigen Beiladung nach § 75 Abs. 2 2. Alt SGG: BSGE 59, 284, 290 = SozR 2200 § 539 Nr. 114;… BSGE 61, 197, 199 = SozR 7323 § 9 Nr. 1;… BSG SozR 1500 § 75 Nr. 47 S 50 f; SozR 1500 § 75 Nr. 81 S 101 f). - BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 6/90
Notwendige Beiladung im Rechtsstreit über Kindererziehungszeiten
Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung ist bei zulässiger Revision von Amts wegen zu beachten (…vgl. BSG in SozR 1500 § 75 Nrn. 1, 20, 60; ferner die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des erkennenden Senats vom 15. November und 5. Dezember 1989 - 5 RJ 41/89 und 5/4a RJ 67/87 -).
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