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Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.09.2003 - 5 O 238/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,62207
LG Berlin, 29.09.2003 - 5 O 238/03 (https://dejure.org/2003,62207)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.09.2003 - 5 O 238/03 (https://dejure.org/2003,62207)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. September 2003 - 5 O 238/03 (https://dejure.org/2003,62207)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2003 - 5 O 238/03
    Der Klägerin musste klar sein, dass sie es mit keinem unabhängigen individuellen Berater zu tun hat (dazu BGH NJW 1990, S. 2461 ff., 2463 [BGH 31.05.1990 - VII ZR 340/88] ), dem besondere Sorgfaltspflichten treffen, der dann für seine Tätigkeit regelmäßig aber auch vergütet wird.

    Zu einer vollständigen Information der Klägerin hätte es auch gehört, diese auf Widersprüche und Zweifel insbesondere zur Bonität, auch unter Auswertung von Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse, hinzuweisen ( BGH NJW 1990 S. 2461 ff., 2463 [BGH 31.05.1990 - VII ZR 340/88] .; 1993 S. 2433/2434).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2003 - 5 O 238/03
    Selbst wenn es mangels Informationen keine Kenntnis gehabt hätte, so hätte es gerade die unzureichenden Kenntnisse der Klägerin, seiner Vertragspartnerin offenbaren müssen ( BGH NJW-RR 2000, S. 998 ff. [BGH 13.01.2000 - III ZR 62/99] ).
  • OLG Dresden, 16.12.2004 - 9 U 61/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Leistung bei der Fristsetzung mit …

    Aus dieser gehe die Sparkasse S im Verfahren 5 O 238/03 vor dem LG Konstanz seit dem 27.05.2003 gegen den Geschäftsführer K vor in Höhe der streitigen 94 589, 00 EUR.
  • LG Coburg, 07.04.2004 - 22 O 623/03
    Zu einer vollständigen Information gehört es auch, den Anleger über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse zu unterrichten (OLG Stuttgart vom 27.11.2002, 9 U 59/02, Anlage K 22; LG Darmstadt vom 18.3.2003, 8 0 216/02, Anlage K 23; LG Berlin vom 29.9.2003, 5 0 238/03, Anlage K 35).
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