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| OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 5 A 10571/91 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 5 A 10571/91 (https://dejure.org/1991,35811)
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Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 5 A 10571/91
- BVerwG, 29.06.1992 - 6 PB 5.92
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.1998 - 5 A 10255/98
Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats im Zusammenhang mit dem Erlass eines …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1991, 5 A 10571/91.OVG, vom 16. Juni 1992, 5 A 12159/91.OVG) reicht es nicht aus, daß die Polizei von ihren spezifisch- hoheitlichen Befugnissen im Vollzugsdienst Gebrauch macht.Der Senat hat dies ferner bei der Umsetzung eines kurzfristig erlassenen Befehls der übergeordneten Behörde, in der sogenannten "Hexennacht" eine besonders intensive Bestreifung durchzuführen, bejaht (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1991, 5 A 10571/91.OVG).
- OVG Saarland, 20.03.2019 - 4 A 173/18
Beamtenrecht: Indienstsetzung von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei; …
Rn. 40 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist selbst in Bezug auf terminlich feststehende, jährlich wiederkehrende Ereignisse, wie etwa Hexennacht oder Kundgebungen zum 1. Mai, anerkannt, dass die "Nichtvorhersehbarkeit der Lage" sich aus mangelnder Planbarkeit herleiten kann.(BVerwG…, Beschluss vom 29.6.1992, a.a.O., Rdnr. 4) Auch in Bezug auf seit langem terminlich feststehende Ereignisse ist angesichts der Vielfalt an Einflussfaktoren, insbesondere bei schnell wechselnder überörtlicher polizeilicher Lagebeurteilung, möglich, dass für den Dienststellenleiter erst kurzfristig einzuschätzen ist, ob ein über die normale Schichtbesetzung hinausgehender Bedarf an Einsatzkräften besteht.(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.12.1991 - 5 A 10571/91.OVG -, amtl. Abdr. S. 10 f.) Maßgeblich für die Annahme einer erst kurzfristig möglichen verlässlichen Einschätzung sind die Umstände des Einzelfalls. - OVG Saarland, 20.03.2019 - 4 A 172/18
Personalvertretungsrecht; Abänderung des mitbestimmten Dienstplans; …
Rn. 47 Überdies ist selbst in Bezug auf terminlich feststehende, jährlich wiederkehrende Ereignisse, wie etwa Hexennacht oder Kundgebungen zum 1. Mai, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass die "Nichtvorhersehbarkeit der Lage" sich aus mangelnder Planbarkeit herleiten kann.(BVerwG…, Beschluss vom 29.6.1992, a.a.O., Rdnr. 4) Auch in Bezug auf seit langem terminlich feststehende Ereignisse ist angesichts der Vielfalt an Einflussfaktoren, insbesondere bei schnell wechselnder überörtlicher polizeilicher Lagebeurteilung, möglich, dass für den Dienststellenleiter erst kurzfristig einzuschätzen ist, ob ein über die normale Schichtbesetzung hinausgehender Bedarf an Einsatzkräften besteht.(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.12.1991 - 5 A 10571/91.OVG -, amtl. Abdr. S. 10 f.) Maßgeblich für die Annahme einer erst kurzfristig möglichen verlässlichen Einschätzung sind die Umstände des Einzelfalls.
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