Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 106/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsKAG § 18 Abs. 1; SächsNatschG § 26 Abs. 1 Nr. 6, § 26 Abs. 2; SächsBO § 72 Abs. 1; VwV-Biotop
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
SächsKAG § 18 Abs. 1; SächsNatschG § 26 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2; SächsBO § 72 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einordnung einer Fläche als Streuobstwiese trotz fehlenden Vorhandenseins von Obstbäumen auf dieser; Teilweise Bebauung einer Streuobstwiese als verbotenen Maßnahme auch bei Fehlen von Obstbäumen in diesem Teil der Fläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung einer Fläche als Streuobstwiese trotz fehlenden Vorhandenseins von Obstbäumen auf dieser; Teilweise Bebauung einer Streuobstwiese als verbotenen Maßnahme auch bei Fehlen von Obstbäumen in diesem Teil der Fläche
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.09.2006 - 4 K 1807/03
- OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 106/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 970 (Ls.)
- DVBl 2010, 1453
- DÖV 2010, 982
- BauR 2011, 258
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 09.05.2007 - 1 B 882/06
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Biotpoeigenschaft; Feststellungsinteresse
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 106/08
Sie sind gekennzeichnet durch einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen (SächsOVG, Urt. v. 9.5.2007 - 1 B 882/06 -, juris; vgl. zu dieser Definition auch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt undLandesentwicklung zum Vollzug des § 26 SächsNatSchG - VwV Biotopschutz - vom 27. November 2008 [SächsABl. SDR. S. 2568], Ziffer III Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa).
- OVG Sachsen, 19.08.2010 - 5 A 550/08
Streuobstwiese, bauliche Nutzungsmöglichkeit, Beitrag
Sie sind gekennzeichnet durch einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen (Urt. des erkennenden Senats vom 4.8.2010 - 5 A 106/08 -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… s. auch SächsOVG, Urt. v. 9.5.2007 - 1 B 882/06 -, juris; vgl. zu dieser Definition auch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des § 26 SächsNatSchG - VwV Biotopschutz - vom 27. November 2008 [SächsABl. 2008 SDR. S. 2568], Ziffer III Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa).Eine Streuobstwiese definiert sich neben dem Vorhandensein von Obstbäumen, die über eine größere Fläche verstreut sind, ausdrücklich auch über das auf dem Gelände vorhandene Totholz, sonstige Kleinstrukturen sowie den Unterwuchs, die sog. Krautschicht, die in Form einer Mäh- oder Weidewirtschaft gepflegt werden sollte (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 4.8.2010 - 5 A 106/08 -).
- OVG Sachsen, 17.06.2015 - 5 A 483/13
Schmutzwasserbeitrag, Streuobstwiese, Biotopkartierung, bauakzessorische Nutzung, …
Sie sind gekennzeichnet durch einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. August 2010 - 5 A 106/08 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 9. Mai 2007 - 1 B 882/06 -, juris Rn. 27; vgl. zu dieser Definition auch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des § 26 SächsNatSchG - VwV Biotopschutz - vom 27. November 2008 [SächsABl. SDR. S. 2568], Ziffer III Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa). - OVG Sachsen, 25.08.2021 - 4 A 207/21
Streuobstwiese; Unterwuchs; Rasen
Rn. 8 Der Charakter einer Streuobstwiese wird maßgeblich von dem tatsächlich vorhandenen Obstbaumbestand geprägt (SächsOVG, Urt. v. 4. August 2010 - 5 A 106/08 -, juris Rn. 24).
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