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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 16.05.2002 - 5 A 127/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21097
VG Lüneburg, 16.05.2002 - 5 A 127/01 (https://dejure.org/2002,21097)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16.05.2002 - 5 A 127/01 (https://dejure.org/2002,21097)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 5 A 127/01 (https://dejure.org/2002,21097)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gehwegreinigung umfasst auch das Laub von gemeindeeigenen Eichen!

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Herbst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Laub: Grundstückseigentümer muss Gehweg auch von Blättern einer Gemeinde-Eiche reinigen - Gemeinde darf Ersatzvornahme androhen

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07

    Anlieger; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichheitsgrundsatz; Laubfall; …

    Die Frage, ob der Kläger verpflichtet ist, den Bürgersteig und die Straße von Laub- und Eichelfall zu reinigen, war bereits Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) und vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (12 K 5583/96; 12 LA 493/02; 12 LA 496/02; 12 LA 497/02).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten der früheren Verfahren (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Aus dem Vortrag des Klägers einschließlich der von ihm in diesem und in den vorangegangenen Verfahren (insbesondere 5 A 148/01 und 5 A 127/01) vorgelegten Lichtbildern wird insgesamt nicht ersichtlich, dass die Reinigungspflicht für ihn ein Sonderopfer darstellt, welches über die vom Gesetzgeber in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG normierte Grenze hinausginge.

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