Rechtsprechung
| VGH Hessen, 01.08.2012 - 5 A 1295/12.Z |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Hausanschlusskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hess. KAG § 12 S. 1; WVS § 23 Abs. 1 S. 1
Notwendigkeit der Anlegung eines Schachtes am Beginn der Anschlussleitung aufgrund der besonderen Länge der Wasserhausanschlussleitung zur Aufnahme der Messeinrichtung auf Kosten eines Anschlussnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit der Anlegung eines Schachtes am Beginn der Anschlussleitung aufgrund der besonderen Länge der Wasserhausanschlussleitung zur Aufnahme der Messeinrichtung auf Kosten eines Anschlussnehmers
Verfahrensgang
- VG Gießen, 10.05.2012 - 4 K 134/11
- VGH Hessen, 01.08.2012 - 5 A 1295/12.Z
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 24.10.1996 - 5 UZ 3507/96
Erstattung von Hausanschlußkosten - Abgrenzung von Reparatur, Erneuerung und …
Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2012 - 5 A 1295/12
Werden bei einer Ersetzung Verlauf oder Material der Anschlussleitung nicht nur geringfügig geändert, so greift der in § 12 Hess. KAG und in Anlehnung daran in § 23 Abs. 1 Satz 1 WVS besonders aufgeführte Erstattungstatbestand der "Änderung" ein (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 UZ 3507/96 -, HSGZ 1997, 246 = NVwZ 1998, 428). - VGH Hessen, 20.01.2004 - 5 UZ 3515/02
Leitung als Teil der Versorgungsanlage
Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2012 - 5 A 1295/12
Von dieser Regel kann es jedoch aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse Ausnahmen geben, die der Versorger - hier der Beklagte - nach seinem pflichtgemäßen Ermessen festlegen kann (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. Januar 2004 - 5 UZ 3515/02 -, Juris).
- VG Cottbus, 27.08.2026 - 6 K 998/24
AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Energie und Wasserversorgung" vom 24. …
Eine Erneuerung ist mithin zum einen gekennzeichnet durch die Ersetzung der Leitung, sei es ganz, sei es zu einem nicht unerheblichen Teil, setzt also grundsätzlich voraus, dass die vorhandene Anschlussleitung in ihrer gesamten oder doch wesentlichen Ausdehnung ausgetauscht und durch eine neue Leitung gleicher Länge ersetzt wird; wird hingegen nur ein Teilstück einer Haus- oder Grundstücksanschlussleitung - etwa wegen einer Beschädigung - ersetzt, so handelt es sich nicht um eine Erneuerung, sondern allenfalls um eine Unterhaltungsmaßnahme in Gestalt einer Reparatur (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 11.1.2022, a.a.O., Rn. 20; VG Potsdam, Urt. vom 17.10.2012 - 8 K 1055/10 -, juris; Kluge, a.a.O.; zum dortigen Landesrecht HessVGH, Beschl. vom 24.10.1996 - 5 ZU 3507/96 -, NVwZ 1998 S. 428; Beschl. vom 1.8.2012 - 5 A 1295/12. - OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11639/16
Grundstücksanschlusskosten: Austausch eines bleihaltigen Wasserrohres
Vielmehr stellt sie eine Änderung dar, vergleichbar einer mehr als nur unwesentlichen Änderung der Lage, des Verlaufs, der Art sowie der Dimensionierung des Anschlusses (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. August 1986 - 12 A 11/86 -, KStZ 1986, 239; HessVGH, Beschluss vom 1. August 2012 - 5 A 1295/12.Z -, juris). - VG Karlsruhe, 25.11.2025 - 12 K 3219/24
Heranziehung zu den Kosten der Überprüfung einer Wasserleitung; ergebnislose …
Eine auf einen Schadensverdacht bezogene Untersuchungsmaßnahme ist keine "Unterhaltung" von Haus- oder Grundstücksanschlüssen im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 KAG (juris: KAG BW 2005), wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt (Fortentwicklung von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2006 - 2 S 566/04 -, und Anschluss an Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 2012 - 5 A 1295/12.Z - juris, Rn. 4).Hierzu zählen Erhaltungsmaßnahmen im Sinne einer vorsorgenden Instandhaltung und Wartungen, also turnusmäßigen Funktionsprüfungen (vgl. VG Potsdam…, Urteil vom 6. November 2020 - 8 K 2007/18 - juris, Rn. 26), sowie regelmäßige Untersuchungen (…vgl. Hafner, in: BeckOK Kommunalabgabenrecht Baden-Württemberg, 5. Edition 2024, § 42 KAG , Rn. 23) und wiederkehrende Kontrollen der Funktionsfähigkeit der Leitungen (…vgl. Pommer, in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2. Auflage 2022, Kap. F, Rn. 27), aber auch Reparaturen als Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit, sofern die Leitung an der jeweiligen Schadstelle instandgesetzt wird (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 1. August 2012 - 5 A 1295/12.Z - juris, Rn. 4).
- VG Cottbus, 11.01.2022 - 6 K 404/19 Eine Erneuerung ist mithin zum einen gekennzeichnet durch die Ersetzung der Leitung, sei es ganz, sei es zu einem nicht unerheblichen Teil (vgl. VG Potsdam, Urt. vom 17.10.2012 - 8 K 1055/10 -, juris; Kluge, a.a.O.; zum dortigen Landesrecht HessVGH, Beschl. vom 24.10.1996 - 5 ZU 3507/96 -, NVwZ 1998 S. 428; Beschl. vom 1.8.2012 - 5 A 1295/12.
- VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 2007/18
- VG Cottbus, 08.02.2023 - 6 K 128/19 Eine Erneuerung ist mithin zum einen gekennzeichnet durch die Ersetzung der Leitung, sei es ganz, sei es zu einem nicht unerheblichen Teil (vgl. VG Potsdam, Urt. vom 17.10.2012 - 8 K 1055/10 -, juris; Kluge, a.a.O.; zum dortigen Landesrecht HessVGH, Beschl. vom 24.10.1996 - 5 ZU 3507/96 -, NVwZ 1998 S. 428; Beschl. vom 1.8.2012 - 5 A 1295/12.
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