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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45510
VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17 (https://dejure.org/2018,45510)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 (https://dejure.org/2018,45510)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 5 A 1305/17 (https://dejure.org/2018,45510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Hess KAG § 10, § 109 HGO, § 46 EnWG, § 48 EnWG, § 117 EnWG, LSP Anlage zur VO PR Nr 30/53, WVS der Stadt Kassel
    Wassergebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WASSERGEBÜHR; KALKULATION; KOSTEN; ANSATZFÄHIG; GEBÜHRENSATZ; KONZESSIONSABGABE; EIGENBETRIEB; FREMDLEISTUNGSENTGELT; DRITTER; KOSTENÜBERSCHREITUNGSVERBOT

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wassergebühr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen - …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den ansatzfähigen Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ 2000, 2143, …und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O., beide auch Juris).

    Allerdings gilt für Fremdleistungen, wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57; vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243; und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).

    Auch bei dem Abschluss entsprechender Fremdleistungsverträge ist der aus dem Wesen der Gebühr folgende Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten als Ausprägung des allgemeinen abgabenrechtlichen Gebots der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten (vgl. bereits: Beschluss des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, a.a.O., zum Müllheizkraftwerk der Beklagten;… Wagner in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2018, § 6 Rn. 670 m.w.N.).

    Ist die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, kann der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dadurch geführt werden, dass das Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25. November 2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, jeweils a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04

    Abwassergebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Denn bereits unter der alten Gesetzesfassung, in der eine ausdrückliche Festlegung des Kostenüberschreitungsverbots fehlte, hatte der Senat dieses als Korrelat aus dem Kostendeckungsprinzip abgeleitet (vgl. etwa: Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = Juris; auch schon: Beschluss vom 28. September 1976 - V N 3/75 -, ESVGH 27, 116).

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den ansatzfähigen Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ 2000, 2143, und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O., beide auch Juris).

    Allerdings gilt für Fremdleistungen, wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57; vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243; und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).

    Ist die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, kann der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dadurch geführt werden, dass das Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25. November 2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, …und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, jeweils a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2001 - 2 K 6/99

    Die "Konzessionsabgabe" eines Eigenbetriebs ist nicht gebührenfähig

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit im Anschluss an das OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 28. November 2001 - 2 K 6/99 -, KStZ 2002, 150 = Juris) die Einstellung einer Konzessionsabgabe in die Wassergebührenkalkulation in der Konstellation, in der eine Gemeinde eine derartige Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes durch ihren Eigenbetrieb von diesem erhebt, für unzulässig gehalten, da es sich nicht um erforderliche Aufwendungen handelt (Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 5 UZ 2618/04 -, Juris; und vom 19. September 2013 - 5 A 831/13.Z -).

    Insofern ist für die Kalkulation der Gebühr nicht entscheidend, was sich bei dem Eigenbetrieb der Beklagten als dortiger Aufwand darstellt, sondern allein was bei der Beklagten selbst durch den Betrieb der gebührenrechnenden Einrichtung als Summe von aufwandgleichen Grund- und Zusatzkosten anfällt (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. November 2001 - 2 K 6/99 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.06.2016 - 5 A 1278/15

    Abfallgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Allerdings gilt für Fremdleistungen, wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57; vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243; und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).

    Ist die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, kann der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dadurch geführt werden, dass das Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25. November 2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, …und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, jeweils a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13

    Wassergebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats bewirken geringfügige Überschreitungen erst dann die Ungültigkeit des satzungsgemäß festgelegten Gebührensatzes, wenn sich eine Überdeckung von mindestens 3 % ergibt (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 649/96 - und vom 8. April 2014 - 5 A 1994/12 -, HSGZ 2014, 379 = Juris; Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, Juris).
  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats bewirken geringfügige Überschreitungen erst dann die Ungültigkeit des satzungsgemäß festgelegten Gebührensatzes, wenn sich eine Überdeckung von mindestens 3 % ergibt (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 649/96 - und vom 8. April 2014 - 5 A 1994/12 -, HSGZ 2014, 379 = Juris; Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, Juris).
  • VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16

    Rekommunalisierung Fremdleistungsentgelte Wegenutzungsentgelt Konzessionsabgabe

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Die Auffassung des VG Düsseldorf (Urteil vom 27. Februar 2018 - 5 K 15795/16 -, Juris), die der Bevollmächtigte der Beklagten anführt, überzeugt den Senat nicht.
  • VGH Hessen, 06.07.2005 - 5 UZ 2618/04
    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit im Anschluss an das OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 28. November 2001 - 2 K 6/99 -, KStZ 2002, 150 = Juris) die Einstellung einer Konzessionsabgabe in die Wassergebührenkalkulation in der Konstellation, in der eine Gemeinde eine derartige Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes durch ihren Eigenbetrieb von diesem erhebt, für unzulässig gehalten, da es sich nicht um erforderliche Aufwendungen handelt (Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 5 UZ 2618/04 -, Juris; und vom 19. September 2013 - 5 A 831/13.Z -).
  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit im Anschluss an das OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 28. November 2001 - 2 K 6/99 -, KStZ 2002, 150 = Juris) die Einstellung einer Konzessionsabgabe in die Wassergebührenkalkulation in der Konstellation, in der eine Gemeinde eine derartige Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes durch ihren Eigenbetrieb von diesem erhebt, für unzulässig gehalten, da es sich nicht um erforderliche Aufwendungen handelt (Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 5 UZ 2618/04 -, Juris; und vom 19. September 2013 - 5 A 831/13.Z -).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17
    Die Prognose kann insofern gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob im Zeitpunkt der Billigung der Gebührenkalkulation durch den Satzungsgeber die Berechnungsfaktoren vertretbar angenommen werden konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01-, BVerwGE 116, 188 = NJW 2002, 2807 = Juris).
  • VG Kassel, 27.03.2017 - 6 K 412/13

    Wassergebühren in Kassel (Rekommunalisierung)

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • VGH Hessen, 28.09.1976 - V N 3/75

    Kindergartengebühr II - § 47 VwGO, Abgrenzung öffentlich-rechtliche …

  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für …

  • VGH Hessen, 30.11.2023 - 5 A 1290/21

    Zur gebührenmindernden Berücksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe

    Die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 11. Dezember 2018 - 5 A 1305/17 - zurückgewiesen.

    Der Gebührensatz ist danach das Ergebnis eines Berechnungsvorganges, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2018 - 5 A 1305/17 -, juris Rn. 27).

    Nach diesem Kostengrundsatz ist es systemgerecht, von den ansatzfähigen Kosten im Rahmen der Gebührenkalkulation etwaige Einnahmen dann abzuziehen, wenn sie ebenfalls in einem ausreichend engen Zusammenhang mit der durch die Einrichtung vorgesehenen Leistungserbringung stehen oder ihrer Erzielung Kosten der Einrichtung zugrunde liegen (zu Entwässerungsgebühren vgl. OVG NRW…, Urteil vom 23. November 2006 - 9 A 1029/04 -, juris Rn. 34; im Grundsatz vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2018 - 5 A 1305/17 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 23.03.2021 - 9 C 4.20

    Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden

    Dem wird das angefochtene Urteil nicht gerecht (vgl. auch die Entscheidungsbesprechung von Siebeck, IR 2019, 279 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von …

    Ist danach die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, so ist der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dann erbracht, wenn der geschlossene Vertrag den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts entspricht (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31.05.2010, aaO juris Rn. 42; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 - juris Rn. 30;… Lichtenfeld in Driehaus, aaO § 6 Rn. 738a;… Brüning in Driehaus, aaO § 6 Rn. 197).

    Rn. 220 Der Antragsgegner hat davon ausgehend plausibel und nachvollziehbar im Einzelnen dargelegt, dass das für die Entsorgung des Risikomaterials der Kategorie K 1 zugrunde gelegte Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25.11.2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt und damit die entsprechenden Kosten gebührenrechtlich erforderlich sind (vgl. zur Anwendbarkeit der Leitsätze für die Preisermittlung VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31.05.2010, aaO juris Rn. 43 f.; Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018, aaO juris Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 9 A 5.17

    Normenkontrollverfahren; Grundgebühr; Zählermaßstab; Gebührenstaffelung; …

    In diesem Zusammenhang ist jedoch zunächst zu beachten, dass dem kommunalen Satzungsgeber bei der Kalkulation ein Prognosespielraum zusteht, der gerichtlich nur darauf hin zu überprüfen ist, ob die Berechnungsfaktoren vertretbar angenommen werden konnten (vgl. etwa VGH Kassel, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 5 A 1305/17 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 09.10.2024 - 9 B 4.24

    Grundsatzrügen zum Landesrecht

    Anders als noch in seinem Urteil vom 11. Dezember 2018 (- 5 A 1305/17 - juris Rn. 31), in dem es entscheidungstragend einen Verstoß gegen Nr. 4 Abs. 2 LSP angenommen hat, stützt es seine Entscheidung nun gerade nicht mehr auf das öffentliche Preisrecht, sondern ausschließlich auf die oben beschriebene Auslegung des landesrechtlichen Kostenbegriffs.
  • OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19

    (Keine) Entrichtung eines Fremdleistungsentgelts seitens eines Eigenbetrieb einer …

    Dafür können sie von dem betreffenden Energieversorgungsunternehmen Konzessionsabgaben verlangen.(Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 -, Juris, Rdnr. 31; vgl. hierzu auch BVerwG…, Urteil vom 20.11.1990 - 1 C 30.89 -, Juris, Rdnr. 20, das im Zusammenhang mit Konzessionsabgaben von einem Entgelt für "gemeindliche(n) Leistungen an das Versorgungsunternehmen" spricht) Dabei gibt die gesetzliche Definition des Begriffes "Energieversorgungsunternehmen" in § 3 Nr. 18 EnWG vor, dass es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln muss, die in näher beschriebener Weise im Bereich der Energieversorgung tätig ist.
  • BVerwG, 09.10.2024 - 9 B 5.24
    Anders als noch in seinem Urteil vom 11. Dezember 2018 (- 5 A 1305/17 - juris Rn. 31), in dem es entscheidungstragend einen Verstoß gegen Nr. 4 Abs. 2 LSP angenommen hat, stützt es seine Entscheidung nun gerade nicht mehr auf das öffentliche Preisrecht, sondern ausschließlich auf die oben beschriebene Auslegung des landesrechtlichen Kostenbegriffs.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2025 - 2 S 1977/23

    Benutzungsgebühr; Obdachlosenunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; …

    Geringfügig ist jedenfalls eine Überdeckung von bis zu 3 Prozent (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27.04.2015 - 9 A 2813/12 - juris Rn. 40; siehe auch Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 - juris Rn. 33 für eine Überdeckung von unter 3 Prozent).
  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 20 ZB 18.173

    Bemessungszeitraum einer Gebührenkalkulation

    Unabhängig von der Frage, ob die Zahlung einer Konzessionsabgabe von einem Eigenbetrieb der Gemeinde an diese bei der Kalkulation der Gebührenhöhe berücksichtigt werden darf (vgl. dazu Hessischer VGH, U.v. 11.12.2018 - 5 A 1305/17; OVG Schleswig Holstein, U.v. 28.11.2001 - 2 K 6/99; VG Düsseldorf, U.v. 27.2.2018 - 5 K 15795/16 - alle juris; Dr. J. P. Müller "Einbeziehung von Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation auch bei Rekommunalisierung" - Müller, jurisPR-VergR 7/2018 Anm. 3), ist die Konzessionsabgabe in der Nachkalkulation der Gebührenhöhe im Bemessungszeitraum 2010 bis 2013 nach den Feststellungen im Urteil des Verwaltungsgerichts unberücksichtigt geblieben.
  • OVG Bremen, 18.06.2025 - 2 D 21/18

    Entwässerungsgebühren - Äquivalenzprinzip; Entwässerungsgebühr; …

    Der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts kann in der Regel dadurch geführt werden, dass das Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25. November 2003, BGBl. I S. 2304) genügt (HessVGH, Urt. v. 11.12.2018 - 5 A 1305/17 -, Rn. 30, juris).
  • OVG Bremen, 29.05.2024 - 2 LB 306/23

    Klage gegen die Höhe von Gebühren für die Entsorgung eines Benzin- bzw. …

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